Mordprozess:Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für "Reichsbürger"

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Der sogenannte Reichsbürger von Georgensgmünd, Wolfgang P., im Landgericht in Nürnberg. (Foto: dpa)
  • Im Prozess gegen den mutmaßlichen Reichsbürger Wolfgang P. hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
  • Außerdem forderte die Anklage die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen würde.
  • P. solle wegen Mordes, versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden.

Für den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes. Der Angeklagte Wolfgang P. habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen gehandelt, erklärte Staatsanwalt Matthias Held in Nürnberg. Daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Der 50 Jahre alte Wolfgang P. ist vor dem Landgericht in Nürnberg-Fürth unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizisten angeklagt. Er soll bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen haben. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt.

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Der tödlich getroffene Beamte habe beim Einsatz versucht, in dem Anwesen mit einer Hydrauliktechnik die verschlossene Tür zur Wohnung von P. zu öffnen, als plötzlich Schüsse gefallen seien, sagte die Staatsanwaltschaft. "Der Polizist hatte kein Schutzschild tragen können und keine Waffe in der Hand halten können. So war er den Schüssen von P. schutzlos ausgeliefert", sagte Nebenklägerin Monika Goller. Staatsanwalt Held warf P. zudem vor, seine Tat von langer Hand geplant zu haben. So habe der Angeklagte einem Zeugen gesagt, er rechne mit der Polizei - "und dann nehm' ich ein paar von denen mit."

Bei einem befreundeten Polizisten habe sich P. auch erkundigt, ob polizeiliche Maßnahmen gegen ihn geplant seien, sagte Held. Zudem habe der Angeklagte intensive Kontakte zu dem in Sachsen-Anhalt lebenden Adrian U. gepflegt, der ebenfalls als "Reichsbürger" gilt. U., ein früherer Mister Germany, steht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht. Aus Chatnachrichten gehe hervor, dass er und P. sich "militärische und politische Unterstützung" zugesichert hätten, sagte Staatsanwalt Held. Bei dem Einsatz in Georgensgmünd sollten die etwa 30 Waffen von P. beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt.

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik, ihre Organe und Behörden ab. Aus Sicht der Verteidigung wusste P. nicht, dass am Tattag die Polizei vor seiner Tür stehen würde. Er sei von einem Überfall ausgegangen. Reuebekundungen von P. wies die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer als Manöver zurück. Der Angeklagte sei "ein nicht unbegabter Schauspieler", sagte Staatsanwalt Held.Das Plädoyer der Verteidigung ist bislang für Freitag geplant. Ein Urteil könnte dann am Montag gesprochen werden.

© SZ.de/dpa/AFP/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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