Nach der Freilassung Mollaths käme es dann zu einer neuen Hauptverhandlung des Falls, und zwar vor der 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg. Das Besondere an diesem Verfahren: Mollath müsste sich zwar erneut wegen jener drei Delikte verantworten, die ihm bereits 2006 zu Last gelegt wurden: schwere Körperverletzung an seiner damaligen Frau, Freiheitsberaubung ebenfalls zu Lasten seiner Frau sowie Sachbeschädigung - Mollath soll Autoreifen zerstochen haben. Eine Verurteilung wegen dieser drei Delikte aber wäre unter keinen Umständen mehr möglich.
Denn Mollath war 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Dieser Freispruch dürfte in einer Wiederaufnahme des Verfahrens nun keinesfalls zu seinen Lasten außer Kraft gesetzt werden. Denn in einer neuen Verhandlung gilt das Verbot einer reformatio in peius, also eine Art "Verschlechterungsverbot". Das heißt: Selbst wenn die Kammer zur Überzeugung käme, Mollath habe sich der Taten schuldig gemacht, müsste sie ihn vom Vorwurf etwa der Körperverletzung freisprechen.
Verhandelt werden aber müssen diese Delikte trotzdem. Denn sie gelten juristisch als "Anlasstaten", aufgrund derer eine psychiatrische Begutachtung Mollaths überhaupt erst veranlasst wurde. Fallen diese Taten weg, die das Landgericht Nürnberg 2006 als erwiesen ansah, würde auch die Grundlage für eine neue Begutachtung Mollaths wegfallen. Und damit jede Grundlage für eine etwaige erneute Einweisung. Mollath bliebe also ein freier Mann.
Das heißt: Der Fall müsste tatsächlich völlig neu aufgerollt werden. Und diesmal kämen - im Vergleich zum ersten Verfahren - sicherlich deutlich mehr Zeugen zu Wort. Unter dem Vorsitzenden Richter Otto Brixner war der Prozess im August 2006 in Nürnberg an lediglich einem einzigen Verhandlungstag abgeschlossen worden. Der Angeklagte Mollath hatte sich darüber beschwert, dass die meisten der von ihm benannten Zeugen nicht zur Verhandlung geladen worden waren. Vergeblich.
Mollath sähe sich in einer neuen Hauptverhandlung wohl erstmals wieder mit seiner Ex-Frau konfrontiert. Deren Glaubwürdigkeit sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg als schwer erschüttert an. Wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg aber nicht. Die ehemalige Ehefrau hatte im Verfahren 2006 nicht unter Eid ausgesagt. Eine mögliche Falschaussage wäre verjährt, erklärt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg.
Könnte bald freikommen: Gustl Mollath.
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