Nach dem Achterbahn-Unglück mit rund 30 Verletzten im Freizeitpark Legoland im bayerischen Günzburg sind gegen zwei technische Mitarbeiter Strafbefehle erlassen worden. Beide Beschuldigte gehen allerdings gegen die Strafbefehle vor, sodass es nun voraussichtlich zu einem Prozess kommt.
Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag mitteilte, sollen die 56 und 34 Jahre alten Männer bei der Behebung einer Störung der Achterbahn Fehler gemacht haben, sodass zwei mit jeweils 19 Besuchern besetzte Züge zusammenstießen. Ein Mensch wurde bei dem Unglück im August 2022 schwer verletzt, die anderen leicht. Gegen die beiden Angestellten wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehle vom Günzburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen. "Gegen die Angeklagten wurden Geldstrafen im mittleren beziehungsweise niedrigen vierstelligen Euro-Bereich verhängt", erläuterte Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm.
Nach Angaben des Gerichts sind allerdings bereits Einsprüche von den zwei Beschuldigten eingelegt worden. Sollten sie nicht zurückgezogen werden, müssen die Vorwürfe in einem öffentlichen Prozess in Günzburg verhandelt werden. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, berichtete die Sprecherin des Amtsgerichtes, Iris Gross.
Bei dem Unglück war ein Zug der Achterbahn "Feuerdrache" in dem schwäbischen Vergnügungspark auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Die Achterbahn war danach für die polizeiliche Untersuchung und weitere Arbeiten längere Zeit außer Betrieb, wurde nach zwei Monaten aber wieder freigegeben.
Den Ermittlungen zufolge war es in dem Freizeitpark zu einer Betriebsstörung gekommen, wodurch die beiden Züge stehen blieben. Beim Versuch, den Fehler zu beseitigen, sollen die Männer versehentlich einen Zug aus dem Steuerungssystem der Bahn gelöscht haben, sodass es zu dem Unfall kam. Außerdem sollen die Mitarbeiter es versäumt haben, mittels des Not-Haltesystems den Zusammenstoß noch zu verhindern.
Der 56-Jährige war bereits seit Jahren im Legoland als Mechaniker beschäftigt. Der 34-Jährige arbeitete hingegen dort erst seit wenigen Tagen als Techniker. Für die Beschuldigten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.