Landshut:Zweijährige lebensbedrohlich misshandelt: Plädoyers gehalten

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Landshut (dpa/lby) - Im Prozess um die lebensbedrohliche Misshandlung eines kleinen Mädchens haben am Donnerstag vor dem Landgericht Landshut die Staatsanwältin und der Verteidiger ihre Schlussvorträge gehalten - mit sehr konträren Forderungen. Angeklagt ist die aus dem Landkreis Erding stammende Mutter des Kindes.

Die Staatsanwältin Barbara Streicher forderte eine viereinhalbjährige Haftstrafe wegen Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger Harald Huber plädierte auf Freispruch. Aus seiner Sicht könnte auch der Ex-Freund der Frau die Tat begangen haben. Das Urteil sollte am Nachmittag gesprochen werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft kam es kurz vor Weihnachten 2018 zu einem Streit zwischen der Angeklagten und ihrer damals zweijährigen Tochter. Das Kind hatte sich beim Abendessen eingenässt, so dass die Hose gewechselt werden musste. Im Bad rammte die Mutter dem Mädchen demnach einen harten Gegenstand in die Scheide, möglicherweise eine elektrische Zahnbürste. Das Kind erlitt schwerste Verletzungen und drohte zu verbluten. Die Staatsanwältin sprach von einer „vaginalen Pfählung“. Nach der Tat wurde das Kind in einer Münchner Klinik notoperiert und gerettet.

Der Verteidiger sieht dagegen die Rolle des damaligen Freundes der Frau ungeklärt. Als Tatwerkzeug soll etwa auch ein von dem Ex-Freund selbst hergestellter Holzgegenstand in Betracht kommen, so der Verteidiger. Der Ex-Freund könnte die Tat seiner Ansicht nach ebenfalls begangen haben. In dem Prozess war der Mann als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage.

© dpa-infocom, dpa:230316-99-977895/2

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