Kommunalpolitik:Virtuelle Sitzungen

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Gesetzentwurf soll Stadt- und Gemeinderäten Online-Abstimmungen erleichtern

Von Matthias Köpf, Aschau im Chiemgau

Edda Weimann ist auch dieses Mal nicht hingegangen. Dabei ging es im Aschauer Gemeinderat neulich um die neue Sporthalle und damit um ein Thema, das Räte und Bürger dort schon seit Jahren umtreibt. Doch die grüne Gemeinderätin Weimann, von Beruf Professorin für Kinder- und Jugendmedizin und Leiterin einer Reha-Klinik für junge Patienten, möchte sich mitten in der Corona-Pandemie nicht mit mehr als zwei Dutzend anderen Menschen aus ebenso vielen Haushalten in den engen Sitzungssaal im Rathaus setzen. Weimann nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Aschauern ernst, aber genauso ernst nimmt sie die Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und Patienten. Und die Möglichkeit, online abzustimmen, gibt es für Bayerns Gemeinderäte bisher nicht. Zumindest das soll sich nun ändern. Das Innenministerium arbeitet gerade an einem Gesetzentwurf dazu.

Denn während in der Wirtschaft Videokonferenzen aller Art spätestens seit dem vergangenen Jahr zum Standard gehören, hängt die Kommunalpolitik in einer gesetzlich verordneten Präsenzkultur fest. Stadt- und Gemeinderäte oder Kreistage können ihren Mitgliedern zwar die Möglichkeit bieten, per Video an einer Sitzung teilzunehmen und auch das Wort zu ergreifen. Mit abstimmen allerdings dürfen sie bisher nicht, denn dafür verlangt die Bayerische Gemeindeordnung unbedingt die persönliche Anwesenheit im Sitzungssaal.

In Bayern dominieren bisher die Bedenken

Das ist zuletzt schon vielerorts auf Kritik gestoßen. Viele Kommunen haben sich in der Pandemie zur Wahrung des Mindestabstands mit verkleinerten Gremien nach dem Vorbild der sogenannten Ferienausschüsse beholfen oder sind für ihre Sitzungen in Turnhallen oder Kongresssäle ausgewichen. Dennoch wurden immer wieder Forderungen nach virtuellen Sitzungen laut, an denen die Räte daheim vor dem Computer teilnehmen können. Zur Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips könnten sie via Internet live übertragen werden.

Während dies etwa in Baden-Württemberg seit dem Sommer zumindest in Ausnahmefällen wie der herrschenden Pandemie erlaubt ist, dominieren in Bayern bisher die Bedenken. Die Räte könnten der Sitzung womöglich nicht ihre volle Aufmerksamkeit widmen, sie können Einflüsterungen vom Sofa aus unterliegen, und auch die nonverbale Kommunikation bleibe auf der Strecke, lauten einige der Einwände. Was die Liveübertragung betrifft, mit der es etliche Kommunen schon versucht haben, steht das Argument der Transparenz gegen Befürchtungen, die Mitglieder könnten angesichts der potenziell weltweiten Bühne gehemmt agieren oder aber nur noch Schaufensterreden schwingen.

CSU und Freie Wähler im Landtag sehen virtuelle Sitzungen in den Kommunen mehrheitlich skeptisch, und auch das Innenministerium wird in seinem Gesetzentwurf nach eigenen Angaben keine rein virtuellen Sitzungen vorschlagen. Es solle aber den Kommunen überlassen werden, "ob sie audiovisuelle Zuschaltungen zu Gremiensitzungen zulassen wollen". Damit ein solches Gremium beschlussfähig ist, muss eine Mehrheit der Mitglieder anwesend sein, was laut Ministerium bisher als körperliche Anwesenheit interpretiert wurde. Künftig sollen virtuell anwesende Mitglieder mitstimmen können und also auch bei der Beschlussfähigkeit mitzählen. Am Grundsatz, dass Entscheidungen in den Kommunen in Sitzungen und dabei in aller Regel öffentlich gefällt werden müssen, wolle man aber festhalten, teilt das Innenministerium mit. Rein virtuelle Sitzungen wird also auch dieser Gesetzentwurf nicht vorsehen, über den der Landtag befinden muss. Der Aschauer Gemeinderat hat sich vorerst von der teuersten Variante für die Sporthalle verabschiedet. Ob er Edda Weimann ein virtuelles Mitstimmen ermöglicht, wird er wohl irgendwann selbst entscheiden dürfen. Dass sie den Sitzungen ohne Stimmrecht online folgt, wurde ihr bisher ebenso verweigert wie eine Rückkehr in die Festhalle.

© SZ vom 22.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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