Bayern:"Das wirkungsloseste Klimaschutzgesetz aller Zeiten"

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Von Anfang an gab es Kritik am Klimaschutzgesetz Bayerns. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts legt die Opposition nun nach.

Von Christian Sebald, München

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bund seine Anstrengungen für den Klimaschutz deutlich verstärken muss, wird Auswirkungen auf Bayern haben. Darin sind sich die Landtagsopposition und Umweltverbände einig. "Es ist nicht einmal ein halbes Jahr her, dass CSU und Freie Wähler das schlechteste und wirkungsloseste Klimaschutzgesetz aller Zeiten beschlossen haben", sagt der Chef der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann. "Es ist in seiner Substanzlosigkeit eigentlich kein Gesetz, sondern eine Ansammlung unverbindlicher Willensbekundungen." Bayerns SPD-Chef Florian von Brunn sagt: "Das bayerische Klimaschutzgesetz hat noch weitaus größere Schwachstellen als das Bundesklimaschutzgesetz. Die bayerischen Klimaschutzmaßnahmen sind windelweich, die Reduktionsziele für Treibhausgase nach 2030 völlig unkonkret." Der Bund Naturschutz (BN) fordert, dass die Staatsregierung nun im bayerischen Klimaschutzgesetz "verbindliche Ziele für Energieeinsparungen, Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorschreibt".

Das Klimaschutzgesetz des Freistaats ist erst im Dezember verabschiedet worden. Von Anfang an hagelte es heftige Kritik daran - auch aus der Expertenwelt. Das Gesetz umfasst nur elf zumeist wolkig und unverbindlich formulierte Paragrafen. Die einzigen Ziele, die formuliert werden, sind eine Verringerung des CO₂-Ausstoßes in Bayern bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 auf unter fünf Tonnen je Einwohner und die Klimaneutralität des Freistaats bis 2050. Wie das geschehen soll, bleibt unklar. Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie und Landwirtschaft, die mit ihrem CO₂-Ausstoß maßgeblich für die Klimakrise verantwortlich sind, werden nicht angesprochen. Die Pariser Klimaschutzverträge und ihr Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, werden ebenfalls nicht erwähnt. Dabei ist es die Erfüllung dieses Ziels, für das die Verfassungsrichter jetzt genauere Vorgaben fordern.

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Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter rechnen der BN-Chef Richard Mergner und der Grünen-Energiepolitiker Martin Stümpfig jetzt vor, dass die CO₂-Emissionen in Bayern bis 2030 um zwei Drittel statt nur um 55 Prozent verringert werden müssten, um die Pariser Klimaschutzverträge zu erfüllen. Außerdem müsse der Freistaat schon 2040 klimaneutral werden und nicht erst 2050. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nennt den Karlsruher Beschluss denn auch "wuchtig, aber richtig" und fordert seine rasche Umsetzung. Umweltminister Thorsten Glauber (FW) kündigte einen Vorschlag für ein "Klimaschutzgesetz 2.0" noch vor der Sommerpause an. Grüne, ÖDP und eine Reihe Umweltverbände treiben derweil ihre Pläne für ein Volksbegehren zum Klimaschutz in Bayern voran.

© SZ vom 03.05.2021 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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