Kirchenasyl:Strafverfahren gegen Pfarrer eingestellt

Lesezeit: 1 min

  • Der Pfarrer muss eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen.
  • Die Richterin betonte, es handle sich nicht um eine Grundsatzentscheidung, sondern um einen Einzelfall.
  • Es war der erste Fall in Bayern, in dem ein Pfarrer juristisch belangt worden war.

Das Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines abgelehnten Asylbewerbers ist vom Amtsgericht Sonthofen eingestellt worden. 14 Monate lang hatte der Pfarrer dem jungen Afghanen Reza Jafari in Immenstadt Kirchenasyl gewährt. Nun muss er eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro bezahlen. Auch das Verfahren gegen den Flüchtling wegen unerlaubten Aufenthalts wurde - wie bei Gampert wegen Geringfügigkeit - eingestellt, er muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Richterin Brigitte Gramatte-Dresse betonte am Mittwoch, dass in Asylsachen jeweils der Einzelfall betrachtet werden müsse. "Hier handelt es sich also um keine Grundsatzentscheidung." Gleichwohl stellte sie klar, dass es sich bei dem Kirchenasyl um eine strafbare Handlung gehandelt habe, "sonst hätte ich auch den Strafbefehl gegen Sie nicht unterschrieben". Es war der erste Fall in Bayern, in dem ein Pfarrer juristisch wegen eines Kirchenasyls belangt worden war, deswegen erfuhr der Fall große mediale Aufmerksamkeit. Weil Gampert Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Verfahren. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht verkündete die Richterin schließlich die Einstellung des Verfahrens.

Der 23-jährige Flüchtling sollte im vergangenen Jahr abgeschoben werden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Ulrich Gampert und seine Ehefrau Marlies, die sich die Pastoren-Stelle in Immenstadt teilen, nahmen den Mann auf. Sie hatten zuvor schon zwei Mal Kirchenasyl gewährt und hätten sich das gut überlegt, wie sie sagten. Jafari war aus Iran nach Deutschland gekommen und sollte aber nach Afghanistan abgeschoben werden, da er afghanischer Staatsbürger ist. Als Angehöriger der Hazara gehöre er zu einer diskriminierten Minderheit, das allerdings ist kein Asylgrund.

Die Kirchengemeinde gewährte Jafari Unterschlupf. Zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft in Kempten befand. Gegen den Theologen und den Asylbewerber ergingen daraufhin Strafbefehle, gegen die beide Einspruch einlegten. Ob der junge Mann in Deutschland bleiben kann, ist noch unklar. Der Petitionsausschuss des Landtages hatte im Juli seine Abschiebung bis Anfang 2020 ausgesetzt.

© SZ vom 19.09.2019 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Nürnberg
:Ausstellung zu NSU-Tatorten: Verstörende Lakonie

SZ-Fotografin Regina Schmeken hat die Tatorte des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds dokumentiert. Ihre Bilder sind nun in Nürnberg ausgestellt.

Von Olaf Przybilla

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: