Hartz IV:Neues Gutachten zu Familiengeld

Die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV ist einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung zufolge rechtswidrig. "Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und bleibt daher anrechnungsfrei", heißt es in dem am Freitag in München veröffentlichten Papier des Rechtswissenschaftlers Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg. Er widerspricht damit der juristischen Interpretation des Bundessozialministeriums, welches zu dem Schluss kam, dass das Familiengeld auf parallel ausgezahltes Arbeitslosengeld II angerechnet werden muss.

Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) forderte Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf, die Haltung des Bundes zu überprüfen: "Die Rechtslage ist eindeutig." Bislang äußerte sich Heil dazu anders: "Die CSU hat seit April gewusst, dass das geplante Familiengeld auf die Grundsicherung angerechnet werden muss", sagte Heil der Mittelbayerischen Zeitung. Söders Versprechen, es werde nicht angerechnet, "war unredlich und verstößt eindeutig gegen Bundesrecht".

Seit Wochen streiten sich das SPD-geführte Bundesministerium und die CSU-Staatsregierung über die Rechtslage. Das Familiengeld umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Die Staatsregierung zahlt zwar an alle aus, es gelten aber unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld, das Jobcenter zieht die entsprechende Summe ab. Außer sie wohnen in sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.

© SZ vom 29.09.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: