Gehälteraffäre im Landtag:FW-Abgeordnete Claudia Jung beschäftigte Stiefsohn

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Schlagersängerin Claudia Jung auf der Wiesn: Im Landtag steht die Abgeordnete jetzt vor Problemen.  (Foto: Robert Haas)

Nach Widerstand aus der CSU wird Landtagspräsidentin Stamm in der Verwandtenaffäre doch weitere Details enthüllen. Schon jetzt wurde bekannt, dass Schlagersängerin und Freie-Wähler-Abgeordnete Jung ihren Stiefsohn beschäftigte.

In der Verwandtenaffäre lädt Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) zum wiederholten Mal innerhalb weniger Wochen zur Pressekonferenz. An diesem Dienstag will Stamm die Namen der Abgeordneten nennen, die im Jahr 2000, kurz vor der Verschärfung des Abgeordnetengesetzes, noch Ehefrauen, Eltern oder Kinder als Bürohilfen angeheuert hatten.

Soweit bisher bekannt, handelt es sich um 34 Abgeordnete, von denen viele inzwischen im Ruhestand sind. Dabei waren aber auch drei aktive Kabinettsmitglieder: Agrarminister Helmut Brunner, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler (alle CSU). Deshalb hatte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher den Rücktritt der drei Politiker gefordert. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hält aber an seinen Kabinettsmitgliedern fest.

Mittlerweile gibt es zwei Ermittlungsverfahren in der Affäre, eins betrifft die CSU, eins die SPD. Die Augsburger Staatsanwaltschaft prüft, ob der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid seine Ehefrau als Scheinselbstständige beschäftigte.

Schlagersängerin beschäftigt Stiefsohn

Die Staatsanwaltschaft München I will gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald Güller, ermitteln. Der Landtag sei informiert, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Montag und bestätigte damit einen Bericht der Augsburger Allgemeinen vom Wochenende. Güller hatte im Jahr 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate auf Staatskosten beschäftigt. Angehörige ersten Grades zu beschäftigen, ist Abgeordneten aber seit dem Jahr 2000 verboten. Güller hat seinen Fehler eingestanden und die Kosten in Höhe von rund 7400 Euro zurückerstattet.

Nach einem Bericht der Münchner Abendzeitung hatte auch die Freie Wähler-Abgeordnete und Schlagersängerin Claudia Jung im vergangenen Jahr zeitweise ihren Stiefsohn beschäftigt. Für die Umstrukturierung ihrer digitalen Datenbank habe sie dem 26-jährigen Studenten insgesamt 2074 Euro gezahlt. Jung hofft demnach, mit einem blauen Auge davonzukommen, weil ihre Abrechnung für das vergangenen Jahr wegen eines anderen Formfehlers noch nicht gültig sei. "Natürlich werde ich den Betrag sofort zurückzahlen", sagte sie der AZ.

Die Affäre einschließlich der Altfälle ist auch deshalb für den Landtag unerfreulich, weil die Beschäftigung von Familienmitgliedern bereits 1999 große Aufregung ausgelöst hatte. Im Laufe des Jahres 2000 hatten sich CSU, SPD und Grüne geeinigt, die Beschäftigung von Familienmitgliedern ersten Grades zu verbieten - das sind Ehepartner, Kinder und Eltern. Ausgenommen blieben nur Altverträge.

Offenbar nutzten knapp drei Dutzend Abgeordnete von CSU und SPD die Gelegenheit, noch schnell ihre Ehefrauen einzustellen. Innenstaatssekretär Eck etwa hatte seine Frau im Herbst 2000 kurzfristig als Vollzeitkraft eingestellt, als das Gesetzgebungsverfahren im Landtag schon lief. Anschließend hatte der Landtag unter Wissen und Beteiligung aller drei Fraktionen die Aufforderung der Diätenkommission in den Wind geschlagen, die Beschäftigung von Verwandten zur Landtagswahl 2003 zu beenden.

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