Als bekannt wird, dass sich ein nach Afghanistan abgeschobener Mann umgebracht hat, bekommt Dekan Wenrich Slenczka Angst. Der junge Afghane, über den die Medien berichten, lebte acht Jahre in Deutschland - genau wie Ahrun. Und wie Ahrun war er einer der 69 Asylbewerber, die am 3. Juli nach Afghanistan abgeschoben worden sind.
Der Dekan aus dem oberpfälzischen Weiden schickt Ahrun eine Whatsapp-Nachricht. "Ich schrieb einfach irgendwas, um ein Lebenszeichen zu bekommen", sagt er. Ahrun antwortet zwar kurz darauf, trotzdem fürchtet Slenczka um das Leben seines 26-jährigen Schützlings.
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Seit seiner Abschiebung ist Ahrun in Kabul, berichten seine Freunde. Ohne Bankkonto, wenig Geld und außerdem mit Problemen, an seine Papiere zukommen. Ohne die kann er keine Arbeit finden. Offenbar lebt er in einer kleinen Wohnung eines Studenten. Ein Video zeigt, wie er in einem kleinen quadratischen Raum mit drei weiteren Bewohnern auf dem Boden sitzt.
In Deutschland stellte Ahrun einen Asylantrag, der wie seine Folgeanträge und Beschwerden abgelehnt wurde. Vor Gericht sagte Ahrun aus, dass seine Eltern getötet worden seien. Zu anderen Verwandte hatte er nach eigener Aussage keinen Kontakt. Auch kenne er Afghanistan kaum: Bevor er 2010 nach Deutschland kam, habe er einige Jahre im Iran gelebt.
Ahrun sei schon länger wegen Depressionen in Behandlung gewesen und habe auch mal Suizidgedanken gehabt, sagt Slenczka. Das Schicksal des jungen Afghanen, der sich umgebracht hat und wohl auch psychische Probleme hatte, habe Ahrun sehr berührt, sie hätten sich im Flugzeug kennengelernt. Der Weidener Dekan kennt Ahrun seit Anfang 2017. In seiner Gemeinde nahm der junge Muslim an einem Glaubenskurs teil, im Juli vergangenen Jahres konvertierte er zum Christentum. Der 26-Jährige war gut integriert, hatte einen Job, eine eigene Wohnung und konnte sich gut auf Deutsch unterhalten, sagt Slenczka.
Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm berührte das Schicksal des jungen Asylbewerbers so stark, dass er ihn fünf Tage nach dessen Abschiebung in eine Predigt im Berliner Dom aufnahm: "In einem Bescheid, den Ahrun von der Zentralen Ausländerbehörde bekam, stand übrigens geschrieben, dass für ihn ein 'Heimreiseschein' vorliege. Ich hoffe und bete, dass er vielleicht wirklich irgendwann einen Heimreiseschein bekommt. Einen Heimreiseschein nach Deutschland." Aus dieser Predigt stammt auch der Deckname Ahrun. Der richtige Name soll nicht veröffentlicht werden. Als ehemaliger Moslem, der zum Christentum konvertiert ist, lebt Ahrun in Afghanistan gefährlich.
Protokoll der Abschiebung
Bei Mohamed Nakhostin wechseln sich Wut und Verzweiflung in diesen Tagen ab. Vier Jahre lang hat der Afghane in seinem Teppichgeschäft gearbeitet. "Ich will ihn zurück haben", sagt sein ehemaliger Chef. Manchmal, so sagt er, habe er Ahrun hinten in der Abstellkammer gefunden, wie er die Bibel las. Ahrun sei ein ruhiger Mensch. Sie hätten sich blind verstanden, gar nicht viele Wörter gebraucht. Jetzt, da Ahrun in Afghanistan ist, telefonieren sie jeden Tag.
Es war der 25. Juni, ein Montagnachmittag, als zwei Polizisten in Nakhostins Geschäft kamen und Ahrun in Abschiebungshaft brachten. "Sie haben ihn gepackt wie einen Verbrecher", sagt er.
Ahrun beauftragt noch am selben Tag einen Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht, Christopher Sprung. Dieser versucht die Abschiebung zu verhindern, beantragt eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Regensburg. Ahrun sei Christ und könne deswegen nicht abgeschoben werden. In den vergangenen Jahren haben sich immer wieder Geflüchtete taufen lassen. Manche schützt es davor, abgeschoben zu werden, vor allem wenn in den Herkunftsländern Christen verfolgt werden - wie in Afghanistan. Kritiker sprechen von Asyltaktik, Kirchenvertreter wie Slenczka wehren sich gegen den Vorwurf. Im Fall von Ahrun bescheinigte die evangelische Kirche dem Gericht, dass Ahruns Bekenntnis zum Christentum ernsthaft sei.
Das Verwaltungsgericht in Regensburg bezweifelt das jedoch. Aus den Gerichtsbeschlüssen geht hervor, dass Ahrun sich während seiner Asylverfahren in Widersprüche über seine Familie verstrickt hat. Auch seine Depressionen und Selbstmordgedanken sind aus Sicht des Gerichts kein Grund, ihm Asyl zu gewähren. Der Antrag wird abgelehnt.