Am 4. März 2013 gab das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Nürnberg ab, es ging um den "Unterbringungsverlauf unseres Patienten, Herrn Gustl Ferdinand Mollath". Sechs Seiten umfasst das Schreiben und kommt wie die Stellungnahmen in den Jahren zuvor zu dem Ergebnis, aus psychiatrischer Sicht sei festzuhalten, dass "sich Herr Mollath therapeutischen Behandlungsangeboten" entziehe, was eine Einschätzung seines "psychopathologischen Zustandsbildes" erschwere. Und zwar insofern, als "die Behandler nahezu ausschließlich auf Verhaltensbeobachtungen und wenige getätigte Äußerungen" Mollaths angewiesen seien.
Aufgrund der so erzielten "Verhaltensbeschreibungen" könne die Klinik eines aber feststellen: Es könnten "keinerlei Hinweise ausgemacht werden, dass sich prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit" Mollaths ergeben hätten. Insofern sei "Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht". Man rate an, Mollath weiter unterzubringen.
Beobachtungen von Klinikmitarbeitern landen im Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Im März beantragte daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft die Fortdauer der Unterbringung, drei inhaltliche Zeilen umfasst die Verfügung: Aus der Stellungnahme der Klinik ergebe sich, am Zustand Mollaths habe sich "nichts geändert". Vor zwölf Tagen wiederum verwies die zuständige Strafvollstreckungskammer Bayreuth darauf, "Veränderungen" hätten sich nicht ergeben, die "Fortdauer der Unterbringung" werde insofern angeordnet. Nächster Prüfungstermin: 10. Juni 2014.
Es sind also in erster Linie Beobachtungen von Klinikmitarbeitern, die zur Einschätzung des Krankenhauses geführt haben, die wiederum Grundlage für das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und den Beschluss des Bayreuther Gerichts sind, Mollath weiter in der Psychiatrie zu halten.
Was sind das für Beobachtungen? Auf eine weist die Klinik auf den sechs Seiten mit Nachdruck hin, diese sei "gesondert hervorzuheben". Es geht um ein Telefonat im Januar 2013. Mollath, der auf dem Gang telefonieren muss, habe "mehrfach den Nachnamen eines Pflegemitarbeiters" genannt und geäußert, "mit solchen Leuten" zurechtkommen zu müssen, die aufträten wie von einer "faschistischen Terrortruppe".
Derartige Leute, soll Mollath gesagt haben, "hätten in einem normalen Arbeitsverhältnis keine Chance, würden hier aber die Puppen tanzen" lassen. Und weiter: "Seitens des Pflegemitarbeiters wurde angemerkt, dass es seit der Übernahme des Patienten von der Krisenstation auf die Station FP 4 zu keiner - dem Mitarbeiter erinnerlichen - Konfrontation zwischen ihm und Herrn Mollath gekommen sei, jedoch Situationen, wie soeben beschrieben, zum wiederholten Male aufgetreten seien."