Ermittlungen:Anwalt von AfD-Politiker schaltet Verfassungsgerichtshof ein

Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei. (Foto: David Inderlied/dpa/Illustration)

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München/Würzburg (dpa) - Der Anwalt des festgenommenen AfD-Politikers Daniel Halemba hat den Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingeschaltet. Rechtsanwalt Dubravko Mandic habe einen Erlass auf eine sogenannte einstweilige Anordnung gestellt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in München. Zum Inhalt wollte er sich nicht äußern, Antragsgegner seien die Staatsregierung und das Justizministerium. Unklar sei noch, wann über den Antrag entschieden werde.

Der Verfassungsgerichtshof kann eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund dringend geboten ist.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen Halemba wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Beschuldigte hatte bisher alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. Er war am Montag im Raum Stuttgart nach tagelanger Suche aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden und soll nun am Amtsgericht Würzburg vorgeführt werden, das Untersuchungshaft erlassen könnte.

Halembas Anwalt Mandic sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Er ist gewählter Abgeordneter, und er hat meines Erachtens einen Anspruch gegen die Regierung und das Justizministerium, dass die ihre Beamten anweisen, dass die den Haftbefehl nicht mehr vollstrecken.“ Halemba müsse die An- und Abreise in den Landtag gewährt werden.

Der Landtag in Bayern kommt am Nachmittag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Landtagsabgeordnete sind vor Strafverfolgung geschützt, es sei denn, ihre Immunität als Abgeordnete wird für ein Verfahren von der Landtagspräsidentin und den Vorsitzenden des Rechtsausschusses zeitweilig außer Kraft gesetzt. Nach Angaben der Staatskanzlei bedarf ein Verfahren, was vor dem Zusammentritt des Landtags eingeleitet wurde, keiner Genehmigung des Landtags.

© dpa-infocom, dpa:231030-99-756815/4

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