Datenbank der Polizei:Verdächtig fürs Leben

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Eine Demonstrationstafel zur Abnahme von Fingerabdrücken bei der Bundespolizei. Für Fahndungen sind solche Daten unerlässlich. (Foto: Christian Charisius/dpa)
  • Mehr als eine Millionen Personendaten waren in Bayern zum 1. Juli im polizeilichen Kriminalaktennachweis (KAN) gespeichert.
  • Datenschützer kritisieren das KAN, weil darin auch unbescholtene Bürger erfasst werden. Etwa dann, wenn eine Staatsanwaltschaft vergisst, die Einstellung eines Verfahrens an die Polizei zu melden.
  • Ermittler wollen an der Datenbank festhalten: Gerade bei Bandendelikten könnten Strukturen erkannt werden, heißt es.

Von Wolfgang Wittl, München

Es ist keine Nachricht, die man gerne über sich liest - schon gar nicht als Sozialministerin, die Barbara Stamm (CSU) damals war. Die heutige Landtagspräsidentin, so wurde es 1997 Medien anonym zugesteckt, werde wegen des Verdachts einer schweren Straftat im polizeilichen Kriminalaktennachweis (KAN) geführt. Was sich spannend anhörte, entpuppte sich als heiße Luft. Zwar war Stamm 1991 tatsächlich wegen angeblicher Rechtsbeugung angezeigt worden, die Vorwürfe erwiesen sich indes als haltlos. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen umgehend ein. Was allerdings stimmte: Stamm blieb - nichts ahnend - weitere sechs Jahre im KAN gespeichert, obwohl sie völlig unschuldig war. Ein Vorgang, der ihr bis heute in unschöner Erinnerung geblieben ist.

Eine Million Tatverdächtige wurden in Bayern auffällig

In einer polizeilichen Kriminaldatenbank erfasst zu sein, ohne davon etwas zu wissen: Barbara Stamm ist kein Einzelfall. "Das Thema beschäftigt uns bereits seit Jahrzehnten", sagt der Datenschutzsprecher der Landtags-SPD, Florian Ritter. 1,6 Millionen Personendaten waren zum 1. Juli im KAN gespeichert, wie das bayerische Innenministerium mitteilt - doppelt so viele wie zu Stamms Zeiten.

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Dabei handele es sich um etwa eine Million Tatverdächtige, die in Bayern auffällig wurden. Für Ermittler ist der KAN ein wichtiges Instrument: Gerade bei Bandendelikten könnten Strukturen erkannt und wertvolle Ermittlungsansätze zusammengeführt werden, heißt es. Zehn Jahre dürfen die Daten bei Erwachsenen gespeichert bleiben, ehe sie automatisch gelöscht werden.

Problematisch wird es, wenn unbescholtene Bürger erfasst werden. Beispiele wie von Barbara Stamm gehören zu den festen Bestandteilen im Bericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri. Etwa dann, wenn eine Staatsanwaltschaft vergisst, die Einstellung eines Verfahrens an die Polizei zu melden. Oder sie gibt die Einstellung weiter - und die Polizei löscht die Daten dennoch nicht. Die Sensibilität der Polizisten sei zwar in den vergangenen Jahren gestiegen, sagt Petri. Doch im Zweifel geben die Behörden lieber ihrem Sicherheitsbedürfnis nach. Vor allem, wenn die technischen Hürden so niedrig sind.

Was der Datenschutzbeauftrage fordert

Speichern oder nicht speichern? Das ist für den Polizisten bislang die Frage, die er mit einem einzigen Mausklick beantworten kann. "Was wird er dann machen?", fragt Petri. Er wünscht sich, dass den Behörden künftig eine Begründung für ihre Entscheidung abverlangt wird. Auch mit einer simplen Änderung des technischen Vorgangs ließen sich Unannehmlichkeiten vermeiden, findet Petri. Polizisten könnten etwa mit einem Pop-up-Fenster automatisch darauf hingewiesen werden, bei der Staatsanwaltschaft nach dem Sachstand nachzufragen. Ein Vorschlag, mit dem sich Petri bereits an das Innenministerium gewandt hat. Bislang ohne Resonanz. Er wolle nun aber einen weiteren Vorstoß unternehmen.

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Auch SPD-Datenschutzexperte Ritter hielte eine Änderung der Computer-Software für sinnvoll. Bestimmte Gründe, die eine Staatsanwaltschaft für eine Einstellung des Verfahrens nennt, sollten im KAN eine automatische Löschung zur Folge haben. Außerdem müsse nachvollziehbar sein, welcher Sachbearbeiter die Speicherung veranlasst habe.

An der Notwendigkeit gespeicherter Einträge bestehen für Bayerns obersten Datenschützer Petri keine Zweifel. "Der KAN ist ein wichtiges Alltagsinstrument der Polizei. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden." Erfasst werden Personaldaten und eine Kurzbeschreibung des Vorgangs. Stichproben von Petri haben allerdings ergeben, dass Menschen regelmäßig zu Unrecht im KAN landen - bis zu mehreren Tausend, Jahr für Jahr. Ritter schätzt die Fehlerquote auf bis zu 20 Prozent, bei Jugendlichen sogar noch mehr. Ein Zustand, der nicht so bleiben könne.

Wer ist in der Datenbank eingetragen?

Ob jemand im KAN eingetragen ist, muss jeder Bürger für sich selbst erfragen. Eine Benachrichtigungsverpflichtung der Polizei besteht nicht. Für Petri ist das nachvollziehbar: Zum einen würden Straftäter unnötig gewarnt werden, zum anderen habe man es "mit einem Massengeschäft" zu tun. Wer sich zu Unrecht im KAN erfasst fühlt, könne sich an das Landeskriminalamt oder an ihn wenden, sagt Petri. Das Innenministerium teilt mit, die Polizei speichere strikt nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Kriterien für Erfassungen würden bei Bedarf unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten angepasst.

Eine Behandlung wie Barbara Stamm wird freilich nicht jedem beschieden sein. Sie erhielt eine persönliche Entschuldigung von Innenminister Günther Beckstein. Ihr Eintrag wurde sofort gelöscht.

© SZ vom 04.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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