Covid -19:Hat Astra Zeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert?

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Ampullen des Corona-Impfstoffs des britisch-schwedischen Herstellers Astra Zeneca. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Das Oberlandesgericht Bamberg hat im Berufungsprozess um angebliche Schäden nach einer Corona-Impfung ein Gutachten eingefordert. Möglicherweise sei die Klägerin durch Astra Zeneca unzureichend über Nebenwirkungen informiert worden.

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der beklagte Hersteller Astra Zeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astra Zeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht mit. Die Kammer möchte ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war."

Auf der anderen Seite sieht das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Beklagten wegen "unvertretbarer schädlicher Wirkungen" des Impfstoffs, wie das Gericht in einer Mitteilung schreibt. Hierzu wäre es erforderlich, dass nach der Zulassung des Impfstoffs am 31.10.2022 neue Erkenntnisse aufgetreten wären, die einer Zulassung entgegengestanden hätten. "Die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen" seien jedoch schon im Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden.

Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Impfstoffhersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Der Anwalt der Frau bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg. Von der Entscheidung gehe zudem eine Signalwirkung für andere Verfahren aus, dass Gerichte nicht ohne Gutachten über diese Thematik entscheiden könnten.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astra Zeneca fordert sie mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astra Zeneca schlossen einen Vergleich, also eine außergerichtliche Einigung, mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.

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