Bayerisches Rotes Kreuz:Kündigung von hochrangigem BRK-Mitarbeiter war unzulässig

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Der Rote Kreuz ist bekannt für schnelle Hilfe. Im Fall der Kündigung eines Mitarbeiters ist allerdings einiges schiefgegangen. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der langjährige Kreisgeschäftsführer und Abteilungsleiter Jürgen Dippold meldete Bedenken gegen die Bilanzen an. Dann wurde er freigestellt. Beim Prozess vor dem Arbeitsgericht Bayreuth macht der Richter nun klar: So durfte das BRK nicht vorgehen.

Von Nina von Hardenberg, Bayreuth

Nur 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn schiebt der Anwalt des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) einen weiteren Schriftsatz nach. Es ist ein letzter, ein wenig verzweifelter Versuch, das Arbeitsverhältnis mit einem einst hochgelobten Mitarbeiter auf gerichtlichem Weg zu beenden. Der BRK-Anwalt beantragt eine Auflösung des Vertrags gegen eine Abfindung. Das aber dürfte rechtlich "eher schwierig werden", stellt Richter Thomas Remler gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Genauso schwierig, wie die vom BRK ausgesprochene Kündigung. "Das wissen Sie selbst, dass die Kündigung so nicht halten wird", sagt Remler.

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