18 Millionen Euro:Sportvereine erhalten Energiepreiszuschuss

Bis zum 15. Mai können Sportvereine im Freistaat einen Zuschuss zur Minderung der gestiegenen Energiekosten beantragen.

Die bayerischen Sportvereine können seit diesem Mittwoch und bis zum 15. Mai einen Zuschuss zur Minde­rung der gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten bean­tra­gen. Das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration startete ein entsprechendes Antragsverfahren. "Es ist ein star­kes Signal, das die baye­ri­sche Staatsregierung mit dem Ener­gie­preis­zu­schuss an den orga­ni­sier­ten Sport sendet. Schließungen von Sport­stät­ten und vor allem von Schwimm­bä­dern hätten massive Konsequenzen für die Bürge­rin­nen und Bürger in Bayern", sagte der Präsident des Bayerischen Landes-Sport­ver­ban­des (BLSV), Jörg Ammon, in einer Verbandsmitteilung vom Mittwoch.

Insgesamt waren die bayerischen Vereine trotz gestiegener Energie- und Gaspreise "einigermaßen gut" durch den Winter gekommen. Überstanden sei die Energiekrise aber noch lange nicht, wie der Verband mitgeteilt hatte. "Die unbü­ro­kra­ti­sche Hilfe in Form des Ener­gie­preis­zu­schus­ses trägt in großem Ausmaß dazu bei, dass die baye­ri­schen Vereine lang­fris­tig planen und weiter­hin ein groß­flä­chi­ges Sport­an­ge­bot im Brei­ten- und Leis­tungs­sport für alle - Kinder, Jugend­li­che, Fami­lien, Erwach­sene und Senio­ren - bereit­stel­len können", betonte Ammon.

Nach Verbandsangaben stellt der Freistaat mit dem Ener­gie­preis­zu­schuss ab sofort 18 Millionen Euro für Sport­ver­eine bereit. "Er gewährt diese - neben der bereits zum zwei­ten Mal verdop­pel­ten Vereins­pau­schale von 20 auf 40 Millio­nen Euro - allen baye­ri­schen Sport­ver­ei­nen, die für das Jahr 2023 die Vereins­pau­schale bean­tragt haben", hieß es. Förderfähig seien nicht nur die Ausgaben der Sportstätten an sich, sondern auch angren­zende und zum Sport­be­trieb gehö­rige Infra­struk­tu­ren wie Umkleiden oder Zuschaueranlagen.

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