In Bayern können junge Forscherinnen und Forscher nun auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an Technischen Hochschulen einen Doktortitel erwerben. Die Hochschulen hätten sich als herausragende Forschungseinrichtungen etabliert, teilte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) am Mittwoch in München mit. "Es ist logische Folge, dass sie nun auch das Promotionsrecht erhalten."
In einem ersten Schritt werden nun elf Promotionszentren im Freistaat eingerichtet. Dort kann der wissenschaftliche Nachwuchs zu künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeit ebenso promovieren wie im Gesundheitsbereich; bislang war dies nur an oder in Kooperation mit Universitäten möglich. Der lange Weg zu einem eigenständigen Promotionsrecht sei damit erfolgreich abgeschlossen, kommentierte die Vereinigung Hochschule Bayern.
Die Hochschulen hatten auf der Grundlage des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes seit Februar das fachlich begrenzte Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen können. Nach einer Auswahl durch eine unabhängige Kommission bekamen nun 13 Hochschulen - teils im Verbund - für zunächst sieben Jahre das Promotionsrecht verliehen. Damit können sie nun eigenständig den wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Noch im Oktober soll es eine zweite Antragsrunde geben.