Landkreis Dingolfing-Landau:Haftstrafe für Brandanschlag auf Flüchtlingszelt

Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut hat einen 57-jährigen Echinger vom Vorwurf des versuchten Doppelmordes freigesprochen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Der 57-Jährige hatte Anfang des Jahres zweimal Feuer an einem Zelt für Geflüchtete aus der Ukraine gelegt. Vor Gericht spricht der Mann nun von einer "hirnlosen Tat".

Für zwei Anschläge auf ein Flüchtlingszelt in Niederbayern ist ein 57 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Landshut zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Vorwürfe lauteten Brandstiftung, versuchte Brandstiftung und Sachbeschädigung. Verletzt worden war bei den Taten in Marklkofen (Landkreis Dingolfing-Landau) niemand. Der Angeklagte hatte gestanden und in seinem letzten Wort von einer "hirnlosen Tat" gesprochen.

Die Richter sahen es am Montag als erwiesen an, dass der Mann am 31. Januar in einem Zelt für Flüchtlinge aus der Ukraine Feuer legte. Dieses erlosch von selbst wieder, der Sachschaden betrug rund 3500 Euro. Am 2. Februar legte der Mann demnach erneut Feuer. In dem zweiten Fall entzündete sich die Zeltwand, so dass ein Schaden in Höhe von rund 27 500 Euro entstand. Die Richter sahen bei dem Mann eine fremdenfeindliche Gesinnung.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und zwei Monate Haft. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und zehn Monate, unter anderem, weil sein Mandant die Taten vollumfänglich eingeräumt und somit die Ermittlungen erleichtert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMitten in Nürnberg
:Denkmalschutz - was soll's?

Die ranghöchste Kulturpolitikerin der Republik, Claudia Roth, hat vorgeschlagen, Nürnbergs Opernhaus könnte dauerhaft aufs ehemalige NS-Areal umziehen. Interessanter Vorschlag. Aber war da nicht was?

Von Olaf Przybilla

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: