Artenvielfalt in Bayern:Naturschützer klagen gegen erleichterte Fischotterabschüsse

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Fischotter sind streng geschützt. Die Staatsregierung hat jetzt per Verordnung den Abschuss der Tiere erleichtert. Naturschützer klagen dagegen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die streng geschützten Tiere richten hohe Schäden in der Teichwirtschaft an. Deshalb hat die Staatsregierung die Entnahme einzelner Tiere erleichtert. DUH und Bund Naturschutz sprechen von einer Scheinlösung und einem Wahlkampfmanöver.

Von Christian Sebald

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz klagen gegen den erleichterten Abschuss von Fischottern in Bayern. Die Maßnahme "ist eine Scheinlösung für die bayerische Teichwirtschaft, dafür aber willkommenes Wahlkampfgetöse für Markus Söder", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und spricht von "massiven" Rechtsunsicherheiten. "Den Teichwirtinnen und Teichwirten wäre wesentlich mehr geholfen durch die unbürokratische Förderung von Zäunen oder die Einrichtung von Ablenkteichen."

Seit 1. August greift im Freistaat eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt können seitdem Fischotter ohne einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden. "Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite. Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter", hatte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) gesagt.

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Aus Sicht der Umweltschützer verstößt die Staatsregierung mit der Ausnahmeverordnung gegen nationales und EU-Recht, sie müsse deshalb für unwirksam erklärt werden. Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Zwar erlaube die geänderte Fassung den Abschuss nur in Ausnahmefällen, diese seien aber unzureichend definiert. So sei die Jagd weder in allen Schutzgebieten ausgeschlossen, noch sei sichergestellt, dass in Schutzgebieten ansässige Tiere nicht getötet werden.

Obwohl die Teichwirte in Niederbayern und der Oberpfalz seit Langem über hohe Fraßschäden durch die Fischotter klagen, ist bisher noch keiner auf Basis der neuen Verordnung abgeschossen worden. Der Grund dürfte sein, dass die Verordnung viele rechtliche Unwägbarkeiten enthält und selbst nach Überzeugung hoher Ministerialbeamten vor Gericht nicht standhalten wird. Die Teichwirte stört vor allem, dass die Jäger und sie die volle juristische Verantwortung für Abschüsse von Fischottern tragen. In den bisherigen gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Fischotterschutz in Bayern haben stets die Umweltverbände recht bekommen.

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