Nach einem Gewaltverbrechen an einem Ehepaar in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) sind ein 38-Jähriger und dessen 33 Jahre alte Frau wegen Mordes angeklagt worden. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch berichtete, ist zudem ein 32 Jahre alter Mann aus Baden-Württemberg wegen Beihilfe angeklagt worden. Das Landgericht in Memmingen muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, ein möglicher Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
Am 22. April waren ein 70 Jahre alter Mann und seine 55 Jahre alte Ehefrau tot in ihrem Einfamilienhaus gefunden worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass das jüngere Ehepaar in der vorangegangenen Nacht in das Wohnhaus eingedrungen ist, als die Bewohner bereits im Bett waren. Der beschuldigte 38-Jährige ist der Sohn des 70-Jährigen.
Laut Anklage ist der Mann erstickt worden. Die 55-Jährige soll mit einer großen Zahl von Messerstichen umgebracht worden sein. Schließlich sollen die beiden Verdächtigen versucht haben, das Geschehen als einen sogenannten erweiterten Suizid zu tarnen. Die Kriminalpolizei sollte glauben, dass der Rentner seine Partnerin und sich selbst getötet hat. Daran hatten die Fahnder aber bereits früh Zweifel.
Knapp drei Wochen nach der Tat wurde das Trio festgenommen, alle drei kamen in Untersuchungshaft. Das Ehepaar wurde in Altenstadt gefasst, der mutmaßliche Helfer stammt aus Albstadt (Zollernalbkreis).
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der 32-Jährige, ein Freund des 38 Jahre alten Mannes, die Bluttat gebilligt habe. "Er sollte den beiden anderen insbesondere ein Alibi verschaffen, indem er diese im Tatzeitraum zu sich nach Albstadt einlud", berichtete Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm. Dann soll der Freund sein Auto an die Eheleute verliehen haben, damit diese die etwa 100 Kilometer zum Tatort und zurück nach Albstadt fahren konnten.
Dem verdächtigen Ehepaar wird durch die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlicher heimtückischer Mord aus Habgier vorgeworfen. Es sei ihnen um das Erbe der Getöteten gegangen, erklärte Thamm. Außerdem hätten sie verhindern wollen, dass der 70-Jährige die Schenkung eines Hauses an seinen Sohn rückgängig macht.