Bad Kötzting:Zehn Jahre Haft für Tötung eines Bekannten

Der 26 Jahre alte Angeklagte hatte sich im Februar bei der Polizei gestellt und angegeben, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Ein 26-Jähriger ist vom Landgericht Regensburg verurteilt worden, nachdem er einen Bekannten tödlich verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft glaubt, er beging die Tat, um ins Gefängnis zurückzukehren.

Für die Tötung eines 50 Jahre alten Bekannten ist ein Mann aus Bad Kötzting vor dem Landgericht Regensburg am Mittwoch zu einer zehnjährigen Haftstrafe mit Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Kammer ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 26-Jährigen auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklägerin tötete der mehrfach vorbestrafte Mann seinen Bekannten, um für längere Zeit zurück in das Gefängnis zu kommen. Die Nebenklage hatte einen Fall von Totschlag gesehen. Die Verteidigerin des Mannes ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Das Strafmaß legte sie ins Ermessen des Gerichts. Falls es ein Mordurteil geben sollte, forderte sie statt Sicherungsverwahrung eine Unterbringung in der Psychiatrie.

Der Angeklagte hatte im Februar der Polizei in Bad Kötzting (Landkreis Cham) mitgeteilt, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. Beamte fanden die Leiche des 50-Jährigen.

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