Augsburg:Pflegebedürftige Tochter erdrosselt - 87-Jährige erhält Bewährungsstrafe

Ein 35-Jähriger wurde wenige Stunden nach dem Brand eines Autos festgenommen. Nun sitzt er in U-Haft. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Die 57 Jahre alte Frau soll ihre Mutter darum gebeten haben, sie zu töten. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte die Seniorin nun zu einem Jahr auf Bewährung.

Nach der Tötung einer behinderten Frau ist deren greise Mutter zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Juni hatte die 87 Jahre alte Frau ihre 57 Jahre alte Tochter umgebracht. Wegen Tötung auf Verlangen habe die Mutter einen Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten, sagte der Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg, Dominik Semsch, am Dienstag. Die Verurteilung sei akzeptiert worden und bereits rechtskräftig.

Die Mutter hatte ihre seit der Geburt behinderte und stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Augsburger Wohnung erdrosselt und einen Suizidversuch unternommen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Frau zunächst wegen Totschlags ermittelt, die 87-Jährige musste deswegen vorübergehend in Untersuchungshaft. Später ergaben die Ermittlungen, dass die Tochter ihre Mutter gebeten hat, ihr das Leben zu nehmen. Daraufhin wurde nur noch wegen des Vorwurfs der Tötung auf Verlangen ermittelt und die alte Frau aus dem Gefängnis entlassen. Für Tötung auf Verlangen sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.

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