Prozess in Aschaffenburg:Zum Sprung in den Tod gezwungen? Ex-Häftling wegen Mordes angeklagt

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Das Urteil, das am Landgericht Aschaffenburg fiel, ist noch nicht rechtskräftig. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

In Aschaffenburg muss sich ein Mann vor Gericht verantworten, der einen Bekannten zu einem tödlichen Sturz von einer Mainbrücke veranlasst haben soll.

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Von diesem Donnerstag an muss sich ein 35 Jahre alter Mann am Landgericht Aschaffenburg wegen eines Tötungsdeliktes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe einen ehemaligen Mithäftling gezwungen, von einer Brücke in den eiskalten Main zu springen. Der 30 Jahre alte Geschädigte kam dabei ums Leben. Angeklagt ist der 35-Jährige, zuletzt ohne festen Wohnsitz, wegen gefährlicher Körperverletzung "in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und Mord in mittelbarer Täterschaft".

Den Ermittlungen zufolge waren die beiden Männer bereits vor ihrer gemeinsamen Zeit in einer Justizvollzugsanstalt miteinander bekannt. Danach verloren sie sich aus den Augen, zu Beginn des Jahres aber soll im 35-Jährigen der Entschluss gereift sein, dem ehemaligen Mithäftling Gewalt anzutun. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, er habe sich an seinem Bekannten rächen wollen. Bei einem gemeinsamen Haftaufenthalt soll sich dieser im Jahr 2007 bei einem JVA-Beamten darüber beschwert haben, er sei wiederholt von dem nun Angeklagten gequält und verletzt worden. Es folgte ein Ermittlungsverfahren, in dem der Mithäftling als Zeuge den 35-Jährigen belastete.

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Angeblich ging der 35-Jährige zudem davon aus, sein Haftkollege habe schlecht über ihn geredet. Und auch wegen anderer Vorhaltungen - etwa im Zusammenhang mit Drogengeschäften - soll der 35-Jährige seinen Bekannten im Visier gehabt haben. Den Ermittlungen zufolge soll er deshalb über ein soziales Netzwerk gezielt Kontakt aufgenommen und sich mit ihm verabredet haben.

Der Angeklagte hat den leidenden Mann gefilmt

Die Anklagebehörde nimmt an, dass sich die beiden sowie ein dritter Mann am Abend des 17. Februar 2022 an der Mainwiese im unterfränkischen Wörth am Main (Landkreis Aschaffenburg) getroffen und getrunken haben. Nachdem der dritte Mann - er ist Zeuge im Verfahren - sich entfernte, sollen die beiden Verbliebenen zu einem Campingplatz in der Nähe aufgebrochen sein. Eine Stunde vor Mitternacht soll der 35-Jährige, ein Boxsportler, dann laut Staatsanwaltschaft seinem Bekannten einen Schlag gegen den Kehlkopf versetzt und den leidenden Mann dabei mit dem Handy gefilmt haben.

Den Ermittlungen zufolge soll der 35-Jährige seinen Bekannten danach veranlasst haben, für einige Minuten bis fast zur Brust in den Main zu gehen. Der Fluss war zu der Zeit keine sieben Grad kalt. Auch das soll der 35-Jährige mit dem Handy aufgenommen haben. Die Anklage geht davon aus, dass er anschließend seinen Bekannten auf eine von Wörth nach Erlenbach am Main führende Fußgänger- und Eisenbahnbrücke geleitet und den unterkühlten Mann dort aufgefordert haben soll, in den Main zu springen. Der 30-Jährige soll sich laut Anklage zunächst an das Brückengeländer geklammert haben und kurz nach Mitternacht aus zwölf Metern Höhe in den Fluss gestürzt sein.

Erst drei Wochen danach wurde der Leichnam des 30-Jährigen an einer Schleuse an der bayerisch-hessischen Grenze aufgefunden. Für die Verhandlung am Landgericht Aschaffenburg sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt.

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