Aschaffenburg:Zum Sprung in den Tod gezwungen: 35-Jähriger zu langer Haftstrafe verurteilt

Aus Rachsucht soll der Mann seinen 30-jährigen Bekannten erst malträtiert und dann gezwungen haben, von einer Brücke in den eiskalten Main zu springen. 

Weil er aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben soll, ist ein Mann in Aschaffenburg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht habe den Angeklagten am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag in mittelbarer Täterschaft für schuldig befunden, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht ordnete zudem an, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.

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Laut Anklage hatte der 35-Jährige dem Opfer in der Tatnacht im Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) eine Abreibung verpassen wollen. Dazu habe er den 30-Jährigen erst malträtiert und ins Wasser geschickt und ihn dann gezwungen, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Nach dem Sprung von der Brücke hatte das verzweifelte, körperlich durch Schläge und Winterkälte erschöpfte Opfer keine Chance und starb.

Der Mann und das Opfer hatten sich seit Jahren gekannt, beide saßen zeitweise zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

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