Aschaffenburg:Der Tod einer jungen Frau bleibt womöglich ungesühnt

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Knapp vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines syrischen Flüchtlingsmädchens sitzt ihr Vater als Angeklagter vor Gericht. (Foto: dpa)

War es der Vater von Mezgin N., der seine Tochter 2017 mit dem Auto von der Berufsschule abgeholt, weggefahren und ermordet hatte? So lautet die Anklage, doch der Prozess fördert kaum Beweise zutage.

Von Clara Lipkowski, Aschaffenburg

Eigentlich war der Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer jungen Frau in Aschaffenburg weit fortgeschritten. Alle Zeugen waren gehört, das Gericht war an diesem Mittwoch bereit für die Plädoyers. Doch plötzlich wendet sich das Blatt und alles geht sehr schnell. Ein neuer Zeuge war am Dienstag aufgetaucht. Er wisse etwas über den Angeklagten, hatte ein Gefängnisinsasse angegeben. Ein Übersetzer eilt zu ihm in die JVA, in der der Mann einsitzt. Gemeinsam habe man bei der Polizei gesessen, sagt der Dolmetscher nachher, mehrere Stunden lang.

Also nehmen an diesem Mittwoch doch noch einmal alle Beteiligten im Festsaal des Aschaffenburger Schlosses Platz, um jenem Zeugen zuzuhören. Der Zeuge und der Hauptangeklagte des Prozesses, Hashem N., kennen sich aus der Gefängniszelle. Bei einem Kaffee habe man sich darüber unterhalten, wer warum einsaß, erzählt der junge Mann schließlich. Irgendwann habe Hashem N. gesagt, dass er seine Tochter umgebracht habe.

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Die Kammer in Aschaffenburg ist nicht überzeugt, dass der Mann seine Tochter tötete und in einem Betonschacht versteckte. Wegen einer Messerattacke auf den Freund der damals 19-Jährigen muss der Angeklagte aber in Haft.

War es also wirklich der heute 46-jährige Mann und Vater von Mezgin N., der 2017 seine Tochter mit dem Auto von der Berufsschule abgeholt hatte, weggefahren und ermordet hatte? So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Doch der Prozess hatte kaum Beweise zutage gefördert. Ein Motiv wurde festgestellt: Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Muslim N. wohl in seiner Ehre verletzt gefühlt, da seine Tochter einen westlichen Lebensstil pflegte. Sie war auf Facebook und Instagram aktiv, trug eng anliegende Kleidung, hatte einen Freund und mit ihm womöglich Sex. Im Mai vor gut vier Jahren verliert sich jede Spur von der jungen Frau. Zuletzt wurde sie in der Berufsschule gesehen. Eine groß angelegte Suchaktion, die damals Stadtgespräch war, blieb erfolglos.

Erst 2018 wurde ihr Skelett gefunden. Spuren der Tat, Blut an der Kleidung etwa oder im Auto, waren nicht nachweisbar. Einen Monat nach der mutmaßlichen Tat soll ihr Vater ihren Freund attackiert haben. Hashem N. tauchte unter. Nach aufwendigen Ermittlungen wurde er in der Türkei festgenommen und im Oktober 2020 nach Deutschland in die Untersuchungshaft ausgeliefert. Im März begann der Prozess, der Vorwurf: Mord und versuchter Mord.

Er habe also ihm gegenüber den Mord zugegeben, sagt der nun aufgetauchte Zeuge. Das solle ans Licht kommen. Doch er redet sich um Kopf und Kragen, sein Dolmetscher übersetzt. Er hoffe auch, dass seine eigene Strafe wegen Diebstahls und eines Sexualdelikts reduziert werde, sagt der Zeuge schließlich.

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Im Prozess bleibt vieles unklar - auch die Beweislage

Kurz darauf reißt dem Vorsitzenden Richter und dem Oberstaatsanwalt der Geduldsfaden. "Wir sind hier nicht beim Basar", ruft Staatsanwalt Jürgen Bundschuh. Er habe über sein Strafmaß nicht zu befinden, sagt Richter Sebastian Geis kühl. Ob ihm klar sei, wie es rüberkomme, dass er das Gesagte vorbringe, um sich einen eigenen Vorteil zu verschaffen? Der Zeuge protestiert. Zurück bleibt eine unzufriedene Runde Juristen.

Und vieles im Unklaren. Sogar das Alter der Tochter. Rechtsmedizinische Untersuchungen hatten sie zum Todeszeitpunkt nicht auf 16, sondern auf 19 Jahre geschätzt. Letztlich, sagt der Staatsanwalt, der dann doch noch zu seinem Plädoyer kommt, könne man dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen. Indizien gebe es, auch habe der Angeklagte ein Motiv, sei es kulturell oder religiös, er wisse es nicht. Mehr jedoch nicht. Offen bleibt, ob der damals 13-jährige strafunmündige Sohn, der auch im Auto saß, als Mezgin abgeholt wurde, die Tat beging. Ihn könnte der Vater gedrängt haben. Oder hat der Junge aus vorauseilendem Gehorsam seine Stiefschwester erstochen?

Eine Strafe im Fall des Femizids sieht Bundschuh nicht mehr vor. "Das ist natürlich höchst bedauerlich", sagt er, und plädierte in dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Deutlicher sieht der Staatsanwalt die Lage beim Vorwurf des versuchten Mordes: Elf Jahre Haft fordert er für Hashem N., weil er versucht habe, den Freund seiner Tochter zu töten. Der hatte eine Messerattacke mit einer zehn Zentimeter langen Narbe überlebt. Und vor Gericht glaubhaft ausgesagt, meint Bundschuh.

Der Anwalt des Freundes, der als Nebenkläger auftritt, teilt grundsätzlich diese Einschätzung, fordert ebenso eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Plädoyer der Verteidigung und das Urteil sind für diesen Donnerstag geplant. Vorab ließ Verteidiger Jürgen Vongries durchblicken, dass er komplett auf Freispruch plädiere. Hashem N. wirkt am Mittwoch angespannt. Eine Aussage sei von ihm auch am Tag des Urteils nicht zu erwarten, sagt sein Anwalt.

© SZ vom 22.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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