Arbeitsagentur:Pflegegeld doch auch für Hartz-IV-Empfänger

Das bayerische Landespflegegeld soll doch nicht auf Grundsicherung und Sozialhilfe in Hartz IV angerechnet werden. Am Dienstag gab das Bundessozialministerium bekannt, dass nach Prüfung der Rechtslage gesetzliche Ausnahmen gelten: "Das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen." Das sei etwas anderes als die Sicherung der Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnen oder Kleidung. Angerechnet werden die 1000 Euro pro Jahr lediglich auf die "Hilfe zur Pflege", weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben wie das Landespflegegeld. Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit hatte zuvor berichtet, dass das Landespflegegeld bereits auf Hartz IV angerechnet werde. 230 000 Menschen haben bisher einen Antrag auf die 1000 Euro gestellt. Der Widerstand habe sich gelohnt, sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer und hofft, dass die Berliner auch beim Familiengeld einlenken. Die CSU bleibt stur. Am Ende dürften die Gerichte entscheiden. Der Zwist mit Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) setzte sich beim Thema Rente fort: Heils Vorschlag, die Beamten in die Rentenversorgung einzubeziehen, nannte Ministerpräsident Markus Söder einen "Angriff auf das Berufsbeamtentum". Das werde es in Bayern nicht geben.

© SZ vom 12.09.2018 / angu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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