Gefährliche Körperverletzung:Einigung im Prozess um Prügelattacke in Amberg

Prozessbeginn wegen gewalttätiger Angriffe in Amberg

Die Angeklagten neben ihren Anwälten im Verhandlungssaal des Amberger Amtsgerichts.

(Foto: dpa)
  • Zu Beginn des Gerichtsverfahrens um die Prügelattacke vom Amberg haben sich die Verteidigung, das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf einen Deal geeinigt.
  • Die vier Angeklagten haben ein Geständnis abgelegt. Einer soll zu einer Haftstrafe verurteilt werden, die drei übrigen könnten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
  • In dem Prozess wird dennoch weiterverhandelt.

Im Prozess um die Prügelattacke von vier Flüchtlingen auf Passanten in Amberg haben sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Strafmaße geeinigt. Im Gegenzug dazu sollten die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren ließen ihre Anwälte daraufhin vor dem Amtsgericht Amberg Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten jeweils zugaben und bedauerten.

Die Strafen sollen bei zwei Angeklagten im Bereich von mehreren Monaten liegen, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Für einen Angeklagten geht es um eine Strafe von ein bis anderthalb Jahren. Dem Vierten droht eine Strafe von mindestens zwei Jahren oder mehr; letztere könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Prozess ist damit aber nicht beendet, es wird weiterverhandelt. Angesichts des zu Beginn getroffenen Deals könnte der Prozess nun aber schneller zu Ende gehen; ursprünglich waren 25 Verhandlungstage angesetzt.

Verständigung nach Paragraf 257c

Wenn ein Strafprozess auf unkonventionelle Weise abgekürzt wird, indem sich Gericht, Staatsanwalt und Angeklagter auf eine ungefähre Strafhöhe einigen, sprechen Juristen offiziell von einer "Verständigung". Eingebürgert hatte sich früher aber der Begriff "Deal", und das war nicht falsch, denn es ging um heimliche Absprachen im Hinterzimmer - einst eine Art Notwehr der Strafgerichte gegen permanente Überlastung. Inzwischen ist der "Deal" jedoch nicht mehr ganz so halbseiden wie früher: Er ist in Paragraf 257c Strafgesetzbuch geregelt und wurde 2013 vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Erlaubt ist freilich nur die Vereinbarung einer Straf-Obergrenze, zudem muss das transparent gemacht werden. Theoretisch muss das Gericht nach wie vor Beweise erheben und über Schuld oder Unschuld entscheiden. Weil aber die Gegenleistung für die Zusage einer relativ milden Strafe ein Geständnis des Angeklagten ist, lässt sich die Beweisaufnahme erheblich abkürzen. Weshalb der "Deal" nach wie vor beliebt ist: Überlastet ist die Justiz auch heute noch. Wolfgang Janisch

Den Männern werden gut zwei Dutzend Einzelstraftaten vorgeworfen. Ende Dezember hatte das Quartett der Anklage nach in der oberpfälzischen Stadt wahllos 21 Menschen angegriffen, von denen 15 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft legt den aus Afghanistan und dem Iran stammenden Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last, drei von ihnen auch Beleidigung.

Fast 100 Zeugen vernommen

Die vier Angeklagten gaben am Dienstag an, vor ihrem gewalttätigen Streifzug durch die Innenstadt reichlich Wodka, Bier und Whiskey getrunken zu haben. Den Ermittlungen zur Folge sollen drei von ihnen auch andere Drogen konsumiert haben. Die Prügelattacken waren nach Erkenntnissen der Ermittler weder verabredet noch in der Form geplant gewesen. Amberg soll den Männern aus der Region als Treff gedient haben, wegen der Anbindung. Fast 100 Zeugen wurden vernommen und zahlreiche Videoaufnahmen ausgewertet, so dass sich der Tatablauf rekonstruieren ließ.

Mehrere Polizisten schilderten als Zeugen zum Prozessauftakt einen dramatischen und unübersichtlichen Einsatz an jenem Abend. Mehrere Streifenwagen waren demnach unterwegs, um die Angreifer zu fassen. Als die Verdächtigen gestellt wurden, hätten sie einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht, die Beamten beleidigt und sich heftig gegen ihre Festnahme gewehrt. Zwei der Angeklagten sagten im Gerichtssaal den Polizisten persönlich, dass ihnen ihr Verhalten leid tue. Ein konkretes Motiv für die Übergriffe kristallisierte sich nicht heraus. Einer der Angeklagten sagte, er habe sich von einem Passanten böse angeschaut gefühlt.

Die Übergriffe hatten bundesweit eine Debatte über konsequentere Abschiebungen von ausländischen Straftätern nach sich gezogen. Damals hatten der Bundes- und der Landesinnenminister, Horst Seehofer und Joachim Herrmann (beide CSU), Konsequenzen für den Aufenthalt der Täter gefordert. Gleichwohl musste das bayerische Ministerium einräumen, dass Abschiebungen der vier Angeklagten damals rechtlich unmöglich waren; etwa wegen Minderjährigkeit und fehlender Passpapiere. Die Asylanträge aller Beschuldigten sind inzwischen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft ist gegen eine Abschiebung, um das Verfahren ordnungsgemäß durchzuziehen. Nach einem Urteil müssten die Asyl-Behörden entscheiden.

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