Führerscheintausch:43 Millionen Führerscheine verfallen

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Drei Führerscheine verschiedener Generationen: Die seit 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine im Scheckkartenformat sind nur 15 Jahre gültig. Danach muss erneut eine frische Lizenz beantragt werden, eine Fahrprüfung ist nicht notwendig. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Ältere, unbefristete Führerscheine müssen sukzessive umgetauscht werden. Wer bei Kontrollen mit einer ungültigen Fahrlizenz ertappt wird, muss Strafe zahlen.

Von Joachim Becker

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen von 2022 an etappenweise in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Darauf weist der ADAC hin, der auch einen praktischen Umtauschtermin-Rechner im Internet zur Verfügung stellt. Zunächst sind die Besitzer der etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, an der Reihe.

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Die Frist für Fahrerinnen und Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, endet bereits am 19. Januar 2022. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964 haben noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, noch später Geborene entsprechend länger. Das Magazin Auto Motor und Sport weist dabei auf eine Besonderheit hin: Wer noch einen grauen oder roten "Lappen" besitzt und nicht mehr dort wohnt, wo dieser ausgestellt wurde, muss zunächst eine sogenannte Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der ausstellenden Behörde beantragen.

Seit 1999 gibt es den neuen einheitlichen Kartenführerschein für alle EU-Länder. Zunächst wurden diese Fahrerlaubnisse in der Größe einer EC- oder Kreditkarte unbefristet ausgestellt. Das hat sich Anfang 2013 geändert, seitdem hat die Lizenz zum Lenken eine Verfallszeit von 15 Jahren. Danach müssen die Motorrad- und Pkw-Führerscheine ohne zusätzliche Prüfung erneuert werden.

Die Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Auch sie müssen je nach Ausstellungsjahr nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden, doch die Fristen laufen nicht ganz so schnell ab. Alle neuen Führerscheine werden in einer EU-einheitlichen Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

Die Umtauschfrist läuft zwar insgesamt bis 2033, trotzdem kommen manche Landratsämter mit der Umstellung kaum nach. Wer nach Ablauf der jeweiligen Tauschfrist mit einer veralteten Karte erwischt wird, muss bei der Kontrolle mit einer Strafe rechnen.

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