Führerschein-Umtausch:Weg mit dem alten Lappen

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Drei Führerscheine verschiedener Generationen: Die seit 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine im Scheckkartenformat sind nur 15 Jahre gültig. Danach muss erneut eine frische Lizenz beantragt werden, eine Fahrprüfung ist nicht notwendig. (Foto: Oliver Berg/dpa)

In den kommenden Jahren müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. Wer davon betroffen ist und was es zu beachten gibt - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Marco Völklein

Erst vor Kurzem hatte der Landkreis Erding, etwa 40 Kilometer östlich von München gelegen, seine Bürgerinnen und Bürger mittels einer kleinen Meldung im amtlichen Mitteilungsblatt darauf aufmerksam gemacht: Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, sollten sich in den kommenden Monaten mal aufmachen zur Führerscheinstelle und dort den Umtausch ihres alten "Lappens" beantragen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Menschen, die im Landkreis Erding wohnen. "Bundesweit werden sich Autofahrerinnen und Autofahrer in den kommenden Jahren mit dem Thema auseinandersetzen müssen", sagt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE). Bis spätestens 19. Januar 2033 soll die Umtauschaktion abgeschlossen sein. "Doch aktuell", sagt Heinze, "herrscht noch ziemlich viel Kuddelmuddel und Verwirrung."

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