Mobilität:Schwere Unfälle mit E-Scootern

Lesezeit: 2 min

Mehrere Städte wollen E-Scooter mit Verbotszonen in die Schranken weisen. (Foto: dpa)
  • Seit dem 15. Juni dürfen E-Scooter auch in Deutschland offiziell fahren.
  • In den letzten Tagen kam es zu mehreren Unfällen.
  • Teilweise wollen mehr als zehn Leihanbieter Scooter in den Städten platzieren.
  • Die Kommunen suchen nach Regeln, wie man das Fahren mit den Elektroflitzern sicher und komfortabel gestalten kann.

Von Christina Kunkel

Seit Mitte Juni sind E-Scooter in Deutschland erlaubt. Immer mehr Leihanbieter drängen in die Städte und auch der Verkauf der elektrischen Tretroller läuft an. Während die Kommunen noch nach dem richtigen Umgang mit den Elektroflitzern suchen, kam es schon in den ersten Tagen zu schweren Unfällen.

In Düsseldorf stieß ein Mann mit seinem neuen E-Tretroller mit einer Fahrradfahrerin zusammen. Der 50-Jährige sei auf einem Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen, berichtete die Polizei. Der Mann hatte das Fahrzeug erst vor wenigen Tagen angeschafft. Für den Tretroller mit Elektroantrieb habe er weder eine Versicherung noch eine Betriebserlaubnis gehabt. "Die Angaben auf dem Fabrikschild wurden lediglich in chinesischen Schriftzeichen ausgewiesen", so die Polizei.

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In Berlin wurden am Donnerstag zwei E-Scooter-Fahrerinnen schwer verletzt. Eine Touristin prallte mit einem Lastwagen zusammen. Der 46 Jahre alte Lkw-Fahrer sei bei Grün über die Kreuzung gefahren, als die 26-Jährige aus bislang ungeklärter Ursache von rechts gegen das Fahrzeug stieß. Die Frau stürzte und zog sich einen offenen Bruch am Unterschenkel zu. Am gleichen Tag wurde eine 33-Jährige von einem Kleintransporter überrollt, nachdem sie von ihrem E-Scooter gestürzt war. Sie kam mit mehreren gebrochenen Knochen in eine Klinik.

Diese Meldungen waren zu erwarten, hatten doch bereits erste Untersuchungen aus Amerika ergeben, dass E-Scooter-Fahren gerade für Anfänger gefährlich ist. Zudem gibt es in Deutschland keine Helmpflicht. Die Unfallfolgen sind deshalb oft schwerwiegend. Wie gefährlich E-Scooter zum Beispiel im Vergleich zu Fahrrädern wirklich sind, lässt sich aber erst nach einem längeren Zeitraum beurteilen.

Dennoch ist man zumindest in Berlin bereits alarmiert: "Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Unfälle werden wir gemeinsam mit der Polizei die Lage analysieren, um zu beurteilen, ob die Bundesverordnung für diese Fahrzeuge verschärft werden muss, um mehr Sicherheit zu erreichen", erklärte der Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne). Er verwies aber auch darauf, dass es in Deutschland "von Anfang an strenge Regeln für E-Tretroller" gebe. In anderen Ländern dürfen die Scooter zum Bespiel auch auf Gehwegen fahren und sind bis zu 25 km/h schnell. In Deutschland ist das Fahren nur mit bis zu 20 km/h auf Radwegen oder der Straße erlaubt.

Derweil starten immer mehr Leihanbieter ihre Scooter-Sharing-Angebote in den Städten. Fast täglich melden Unternehmen wie Bird, Lime oder Tier, dass sie in einer weiteren deutschen Stadt E-Scooter aufstellen. Teilweise geschieht das in Zusammenarbeit mit den örtlichen Nahverkehrsunternehmen, wie zum Beispiel in München, wo Tier mit der örtlichen Verkehrsgesellschaft kooperiert.

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Immer mehr Städte versuchen aber auch, das E-Scooter-Sharing zu regulieren. Auf Hamburgs Straßen bieten bislang nach Angaben der Verkehrsbehörde drei Firmen insgesamt rund 500 E-Tretroller vor allem im Innenstadtbereich an. Damit die Gefährte nicht überall wahllos abgestellt werden können, haben die Anbieter auf Betreiben der Stadt sogenannte "No Parking Zones" eingerichtet - Gebiete also, in denen man den Mietscooter nicht abstellen darf: vor allem Grünanlagen, Gewässerränder, aber auch Orte mit viel Fußgängerverkehr.

In München gibt es "Slow Zones", in denen die E-Scooter automatisch ihre Geschwindigkeit auf 5 km/h drosseln. Auch die Zahl der Gefährte, die jedes einzelne Unternehmen im Bereich des mittleren Rings abstellen darf, ist begrenzt. Allerdings nur über eine Vereinbarung mit der Stadt, die die Anbieter freiwillig unterzeichnen können.

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