Revisionsverfahren:Freispruch für Florian Jäger

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Florian Jäger, Kreisrat und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der AfD (hier im September bei einer Versammlung der Partei in Emmering mit dem Landtagsabgeordneten Peter Boehringer). (Foto: Johannes Simon)

Das Bayerische Oberste Landesgericht sieht den Vorwurf der Volksverhetzung als nicht erwiesen an und entscheidet in letzter Instanz im Sinne des Fürstenfeldbrucker AfD-Kreisrats.

Von Andreas Salch, München, Fürstenfeldbruck

Florian Jäger, Fürstenfeldbrucker AfD-Kreisrat und Vorsitzender des Kreisverbands, ist in einem Revisionsverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der am Montag getroffene und am Mittwoch veröffentlichte Beschluss der Richter des 7. Strafsenats erfolgte einstimmig. Sowohl das Amtsgericht Fürstenfeldbruck als auch das Landgericht München II als Berufungsinstanz hatten den AfD-Kreisrat zunächst wegen eines von ihm auf seiner Facebook-Seite im Dezember 2021 veröffentlichten Videos und eines Posts wegen Volksverhetzung verurteilt. Jäger teilte auf Anfrage mit, er empfinde die Entscheidung des Revisionsgerichts als eine Genugtuung. Durch den Freispruch sei eine "große Last" von ihm abgefallen.

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