Chancengleichheit:Koalition einigt sich grundsätzlich auf Frauenquote in Vorständen

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(Foto: Josep Suria/imago images)

In Führungszirkeln börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern soll demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag nach einer Einigung der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit.

Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, teilte Lambrecht weiter mit.

Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz - damit würde es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben. Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es künftig für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit solle ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres hatten Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen.

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich am Abend auf wesentliche Punkte des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes geeinigt. Diese sehen erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein. Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.

Dieses Ergebnis wird in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Unmittelbar danach soll die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet werden, sodass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen kann.

"Gut, dass Ministerinnen so hart geblieben sind"

Die Vorsitzende der Frauen-Union, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, reagierte erfreut auf die Entscheidung: Diese mache den "Weg frei für den Aufstieg von Frauen", so Widmann-Mauz. "Gemischte Teams sind ein Erfolgsrezept - nicht nur in Krisenzeiten."

SPD-Fraktionsvize Katja Mast erklärte, es sei "gut, dass unsere sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht so hart geblieben sind" - und dass "der Druck der Gesellschaft den Berg bewegt hat". Es handle sich um einen historischen Schritt.

Aus der CSU hieß es, die Partei werde der Einigung nur dann zustimmen, wenn es noch weitere Verbesserungen für alle Frauen gebe. Es handle sich zwar um ein "wichtiges Signal", so die Vizechefin der bayerischen Frauenunion Silke Launert. "Wir müssen jedoch die Rahmenbedingungen für alle Frauen verbessern und sie motivieren." So sei "die Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von Alleinerziehenden eine wichtige Bedingung".

Firmen mit dem Ziel: "0" Frauen in Vorstand

Die Quote für Aufsichtsräte gilt seit 2016 für große börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzen. Bei den Vorständen setzte die Bundesregierung damals auf Freiwilligkeit. Sie sollen sich freiwillige Zielmarken setzen. Mehrere wissenschaftliche Studien und Gutachten der Bundesregierung zeigen, dass die Mehrheit der Unternehmen sich das Ziel von "0" Frauen im Vorstand setzt. Zudem ist der Anteil weiblicher Führungskräfte dort auch kaum gestiegen.

In der Stellungnahme der Bundesregierung zu einem neuen Evaluationsgutachten heißt es, es komme zu dem Schluss, dass eine verbindliche Regelung die Wirkungskraft des Gesetzes für mehr weibliche Führungskräfte erhöhen würde. Gleichzeitig weise das Gutachten aber auch darauf hin, dass es sich bei Besetzungsregelungen für den Vorstand um einen stärkeren Eingriff in die unternehmerische Freiheit handele.

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