Studie zu Alleinerziehenden:Hartz IV, Mutter, Kind

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Die Zahl der Alleinerziehenden ist seit 1996 um ein Viertel gestiegen (Foto: dpa)

Ungerechtes Unterhaltsrecht und steuerliche Benachteiligung: Einer Studie zufolge macht es die Politik Alleinerziehenden in Deutschland schwer. 39 Prozent von ihnen sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen - fünfmal mehr als Paarfamilien. Das ließe sich leicht ändern.

Von Benjamin Romberg, Berlin

Vater, Mutter, Kind - diese Familienform wird in Deutschland immer seltener. Gleichzeitig steigt die Zahl der Alleinerziehenden deutlich - seit 1996 um rund ein Viertel. 2,2 Millionen Kinder leben derzeit in einem Haushalt mit nur einem Elternteil, in etwa einem Fünftel aller Familien erziehen Vater und Mutter den Nachwuchs nicht gemeinsam. Das Problem: Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen machen diesen Familien das Leben zusätzlich schwer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Demnach leben Kinder in so genannten Ein-Eltern-Familien fünfmal häufiger von Hartz IV als Kinder in Paarfamilien. 39 Prozent der Alleinerziehenden beziehen der Studie zufolge staatliche Grundsicherung, bei den Familien mit zwei Elternteilen seien es nur sieben Prozent. Von den insgesamt 1,9 Millionen Kindern in Deutschland, die in einer Hartz-IV-Familie leben, wächst jedes zweite mit nur einem Elternteil auf. "Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die rechtlichen und familienpolitischen Rahmenbedingungen für alleinerziehende Eltern verbessern", sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung.

Schuld an der Situation ist aus Sicht der Experten die Politik. Die "besondere Belastung durch Beruf, Erziehung und Haushalt" werde bei Alleinerziehenden zu wenig berücksichtigt. "Sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Steuer- und Sozialrecht haben Reformen der vergangenen zehn Jahre den finanziellen Druck auf Alleinerziehende verschärft", heißt es in der Studie. Besonders betroffen von dem Problem sind Frauen: Neun von zehn Alleinerziehenden sind weiblich.

Systematische Benachteiligung

Die Autoren sprechen von einer "Sozialleistungsfalle". Fast die Hälfte der Alleinerziehenden arbeitet in Vollzeit, insgesamt 70 Prozent sind erwerbstätig - dennoch reicht das Einkommen häufig nicht aus. Viele würden einer Umfrage zufolge gerne mehr arbeiten, doch die hohe Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge schaffe dafür kaum Anreize. Alleinerziehende würden "systematisch benachteiligt".

Vor allem das Unterhaltsrecht sei ein Problem. Wenn das Kind älter als drei Jahre und eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist, dann müssen Ex-Partner seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 kein Geld mehr für die Erziehungsarbeit zahlen. Häufig reiche der Unterhalt auch gar nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. Und dieses Minimum sei, so die Studie, ohnehin schon niedrig angesetzt: Lebensunterhalt, steigende Kosten für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe des Kindes, all das sei "kaum abgedeckt".

Zudem wird der Unterhalt häufig gar nicht wie vereinbart gezahlt: Jedes zweite Kind erhält vom getrennt lebenden Elternteil zu wenig oder gar kein Geld. Alleinerziehende haben in diesem Fall zwar Anspruch auf staatliche Unterstützung, doch der sogenannte Unterhaltsvorschuss kann maximal sechs Jahre lang bezogen werden. Und das auch nur, wenn das Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist.

Das Steuerrecht erhöhe den Druck auf Ein-Eltern-Familien der Studie zufolge noch zusätzlich. Der höhere Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wurde 2003 abgeschafft. Seither müssen sie fast so viele Steuern zahlen wie Singles. Nur 15 Euro pro Monat sparen sich Alleinerziehende, wie die Autoren ausgerechnet haben. Die Zahl der Kinder wird vom Fiskus nicht berücksichtigt.

Was die Politik tun muss

Die bisherigen Maßnahmen der Politik seien keine große Hilfe, kritisieren die Experten. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss werden als Einkommen angerechnet, dadurch entfällt oft der Anspruch auf den 2005 eingeführten Kinderzuschlag. Auch die Kindergelderhöhungen in den vergangenen Jahren kommen häufig nicht bei Alleinerziehenden an, weil das Kindergeld mit in die Berechnung für Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss einfließt.

Um die Benachteiligung von Alleinerziehenden zu beenden, muss die Politik aus Sicht der Autoren neue Regelungen schaffen. "Beim Unterhaltvorschuss sollten Begrenzungen für Bezugsdauer und Alter wegfallen. Im Steuerrecht muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich erhöht werden", fordert Dräger. Zudem müsse der altersgerechte Bedarf eines Kindes festgelegt und auch garantiert werden. Etwa der Hälfte aller Kinder, die in einer Hartz-IV-Familie leben, könnte mit gezielten Maßnahmen geholfen werden, schätzen die Autoren.

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