Mehrwertsteuer:EU plant neue Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer

Lesezeit: 2 min

Null Prozent Mehrwertsteuer? Die EU-Kommission will den Mitgliedsländern neue Ausnahmen ermöglichen. (Foto: imago/blickwinkel)
  • Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten bei der Erhebung der Mehrwertsteuer mehr Freiraum lassen.
  • Zusätzlich zu den schon bestehenden ermäßigten Sätzen soll jedes Land "noch eine reduzierte Rate zwischen fünf und null Prozent" einführen dürfen.
  • Kritiker der Pläne befürchten einen "Wildwuchs".

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Mit der Flexibilität ist es bei Jean-Claude Juncker so eine Sache. Der EU-Kommissionspräsident wird nicht müde, Ländern wie Italien und Frankreich entgegenzukommen, wenn es darum geht, die Kriterien des Stabilitätspakts möglichst weit zu dehnen. Vielleicht war es deshalb auch gar kein Versprecher, als Juncker vergangene Woche bei einer Konferenz vom "Flexibilitätspakt" sprach und damit die Maastricht-Kriterien meinte. Für die genaue Auslegung hat er ohnehin seinen in diesen Fragen äußert flexiblen Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici. Der Franzose will sich an diesem Donnerstag mal wieder in seiner Paradedisziplin versuchen: Er möchte den EU-Staaten mehr Flexibilität geben. Diesmal allerdings im Steuerrecht.

Die Europäische Kommission will den Mitgliedsstaaten größere Freiheiten gewähren, ihre Mehrwertsteuersätze festzulegen. Zusätzlich zu den schon bestehenden ermäßigten Sätzen soll jedes Land "noch eine reduzierte Rate zwischen fünf und null Prozent" einführen dürfen. So steht es im Entwurf des Gesetzesvorschlags, den Moscovici am Donnerstag vorstellen will. Mit den neuen Regeln müssten die EU-Staaten sicherstellen, dass die ermäßigten Steuersätze "zugunsten des Endverbrauchers" seien und "ein Ziel von allgemeinem Interesse" darstellten.

Soziale Ungleichheit
:Alle Steuern müssen auf den Tisch

Union und SPD wollen die Belastung der Bürger gleichmäßiger verteilen. Umso erstaunlicher ist es, dass über eine Steuer bisher gar nicht geredet wird: die Mehrwertsteuer. Das muss sich ändern.

Kommentar von Cerstin Gammelin

Anstatt die existierende Liste von Gütern und Dienstleistungen mit ermäßigten Steuersätzen auszuweiten, will die Kommission diese durch eine sogenannte "Negativliste" ersetzen, auf der alles landen soll, das nicht von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen profitieren darf. Was auf die neue Liste kommt, soll alle fünf Jahre überprüft werden. Bislang können die EU-Staaten etwa für Nahrungsmittel oder die Straßenreinigung ermäßigte Steuersätze verlangen. In Deutschland liegt diese Rate bei sieben Prozent; der reguläre Satz beträgt 19 Prozent. Will ein EU-Staat eine landesspezifische Steuer auch künftig behalten, soll dies vom dafür zuständigen Mehrwertsteuerausschuss geprüft werden. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sieht die Pläne der Kommission kritisch: "Bei den Ausnahmen von der Mehrwertsteuer droht nun ein Wildwuchs. Die Vermehrung nationaler Extrawürste widerspricht der Idee des Binnenmarkts."

Seit 1992 muss die Mehrwertsteuer in der EU bei mindestens 15 Prozent liegen. Die Mitgliedsstaaten können zusätzlich eine oder zwei ermäßigte Raten einführen - diese dürfen bisher nicht unter fünf Prozent liegen. Welche Güter und Dienstleistungen davon profitieren können, steht auf der Liste mit den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. All jene Dinge, die vor 1991 mit einem niedrigerem Satz als fünf Prozent (und damit auch null) besteuert wurden, durften für eine Übergangsphase beibehalten werden. Diese dauert bis heute an. In den 2010er-Jahren reformierte die EU schließlich das System grundlegend. Seitdem hängt die Höhe der Mehrwertsteuer nicht mehr davon ab, wo der Hersteller seinen Sitz hat, sondern davon, in welchem Land der Verbraucher ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung beansprucht.

Nach Angaben der Kommission gibt es in der EU mehr als 250 ermäßigte Mehrwertsteuersätze. Auch in Deutschland sorgen diese seit Jahren immer wieder für Diskussionen. Momentan sind die meisten Grundnahrungsmittel wie Eier und Milch begünstigt gegenüber dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Der niedrigere Satz von sieben Prozent gilt auch für Blumen, Gartenpflanzen, Bücher, Zeitungen und etliches mehr. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hatte zuletzt dafür plädiert, Babynahrung und Windeln mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zu belegen. Dies wäre "eine gute Maßnahme, die gezielt den Familien zugutekäme", sagte die SPD-Politikerin. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Staaten so flexibel sind, sich darauf einzulassen. Zusammen mit dem Europaparlament müssten sie dem Kommissionsvorschlag erst noch zustimmen.

© SZ vom 18.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Abfall
:Europa sagt dem Plastikmüll den Kampf an

Gegen das Abfallproblem soll eine europäische Strategie helfen. EU-Kommissar Günther Oettinger erwägt sogar eine neue Steuer.

Von Thomas Kirchner, Straßburg, und Janis Beenen

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: