Das Bundesarbeitsgericht genehmigte Flashmobs als Mittel im Arbeitskampf. Für den Einzelhandelsverband ist das nicht akzeptabel - er ruft das Verfassungsgericht an.
Auch Gewerkschaftler gehen mit der Zeit. Im Dezember 2007 hat Verdi einen Arbeitskampf in der Filiale eines Einzelhändlers organisiert - und zwar mit einer Flashmob-Aktion. Dabei blockierten etwa 40 Personen das Geschäft.
Sind Flashmobs als Mittel im Arbeitskampf zulässig? Verdi sagt ja, die Einzelhändler sind dagegen. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (© Foto: dpa)
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Der Flashmob ließ volle Einkaufswagen zurück und bildete lange Warteschlangen an den Kassen, wo dann lediglich Artikel für minimale Beträge gekauft wurden. Für den Händler bedeutete das viel Arbeit, denn schließlich mussten die Artikel zurückgeräumt werden. Doch das Bundesarbeitsgericht hielt derartige Aktionen für zulässig.
Jetzt ruft der Einzelhandel wegen der Flashmob-Aktionen das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, an. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften durch das massenhafte Zurücklassen vollbeladener Einkaufswagen oder eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument einer Tarifauseinandersetzung, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE).
Hausverbot als letztes Mittel
Das Bundesarbeitsgericht hatte den Einzelhändlern damals empfohlen, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.
Nach Auffassung des HDE würde dies zu unhaltbaren Zuständen führen. "Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden", erklärte der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris.
Das Wort "Arbeitskampf" bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürften und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten. "Eine solche Rechtsentwicklung wollen und werden wir im Einzelhandel nicht akzeptieren."
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(sueddeutsche.de/APD/tob/pak)
Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
"Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden", erklärte der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris"
Dieses Argument ist immer wieder zu hören, wenn gewerkschaftliche Aktion, z.B. Streik, den gewohnten Alltag des "unbeteiligten Dritten" stört. Dies bedeutet jedoch im Klartext seiner letztlichen Bedeutung nichts anderes, als dass Streiks nur erlaubt sind, wenn sie keine Wirkung haben. Mithin wird damit das Streikrecht in der Mehrzahl der Fälle grundsätzlich bestritten.
Im konkreten Beispiel bewerte ich das "Leid", an diesem speziellen Tag nicht in diesem speziellen Supermarkt einkaufen zu können, sondern den auf der anderen Straßenseite nehmen zu müssen, gering - im Vergleich zu der notwendigen gewerkschaftlichen Interessendurchsetzung gerade in einer Branche, die bekannt für die häufige Missachtung von Arbeitnehmerrechten ist.
Sie scheinen ja bemerkenswert viel Zeit in Ihrem Leben zu haben, um sich mitten am Tag für einen solchen Unsinn die Füße in den Bauch zu stehen. Ich habe diese Zeit nicht (und so dürfte es der breiten Mehrheit gehen) und hielte es für vollkommen inakzeptabel, wenn ich im Geschäft meiner Wahl zu einer bestimmten Zeit nicht einkaufen könnte, nur weil Leute wie Sie meinen, auf diese kindische Weise ihr Missfallen mit einem bestimmten Geschäft ausdrücken zu müssen. Wenn Ihnen dieses Geschäft nicht gefällt, dann meiden Sie es bitte schlicht - so tue ich dies übrigens auch mit einigen Einzelhandelsketten, deren Geschäftspraktiken mir nicht zusagen - und versuchen nicht, anderen Leuten Ihre Auffassung aufzuzwingen.
Werter Moderator,
Recht freundlichen Dank für Ihre Antwort. Das scheint an mir vorbeigegangen zu sein, ich konnte viele Seiten gar nicht erst öffnen. Das scheint besonders häufig bei bestimmten Animationen zu passieren. Dank Ihrer Antwort weiß ich jetzt wenigstens, dass ich meinen Computer (noch) nicht aus dem Fenster schmeißen muß :-)
Nochmals vielen Dank und einen guten Rutsch
von queenB
Lieber User,
Wie bereits in unserem Gästebuch und an diversen anderen Stellen versichert, tut es uns sehr leid, dass die Technik (Bewertungsfunktion) noch immer nicht so richtig funktionieren will. Wir arbeiten an der Sache und danken für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Moderator
Super Idee für bestimmte Discounter, die ihre Fillialen lieber schließen, als Betriebsräte zuzulassen und die höchste Kreativität darin beweisen, Menschen auszubeuten. Namen muß sich jeder selber denken, soll ja auch halbwegs anständige in dem Gewerbe geben. Einfach mal von Zeit zu Zeit Samstagsmittags zwischen 11 und 12 mit 100 Leuten dahin, Schlange stehen und die preiswerteste Kleinigkeit kaufen, die es in dem Laden gibt.
O.T. : Leider spielt der Server der SZ zunehmend verrückt, kann die erste Kommentarseite nicht mehr öffnen, wenn ich also auf irgend etwas nicht antworte, dann ist das nicht böse gemeint. Bewerten geht leider auch nicht mehr und Wiederholungen vorher gehender Beiträge auf der ersten Seite nicht beabsichtigt, aber leider unvermeidlich.