Geld-Zurück-Aktion auf bürokratisch: Die Bundesagentur für Arbeit fordert in mehreren hunderttausend Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurück.
Die Bundesagentur für Arbeit muss in mehreren hunderttausend Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Dieser bürokratische Aufwand entsteht durch die Erhöhung des Kindergeldes vom Januar 2010, bei der die Bundesregierung versäumt hat, das Sozialrecht anzupassen.
Kind in sozial schwierigen Verhältnissen: Der Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, fordert direkte Finanzhilfen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. (© Foto: AP)
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Eltern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht von der jüngsten Kindergeld-Erhöhung profitieren. Für sie gilt, dass die Erhöhung um zwanzig Euro pro Kind auf das Sozialgeld der Arbeitsagenturen angerechnet wird.
Das bedeutet, dass diese Eltern mehr Kindergeld bekommen, aber weniger Hartz-IV-Leistungen erhalten. Netto ändert die Kindergeld-Erhöhung an ihrem Budget also nichts.
Immenser Mehraufwand
Allerdings legen die Arbeitsagenturen für diese Eltern im voraus fest, wie viel Geld ihnen in den nächsten Monaten überwiesen wird. Im Dezember 2009 ergingen mehrere hunderttausend Bescheide, die für Januar 2010 gelten.
Weil nun im Januar das Kindergeld stieg, haben Hartz-IV-Eltern einmalig zu viel Geld erhalten. Der Bremer Sozialwissenschaftler Paul Schröder erwartet nun immensen Mehraufwand für die Arbeitsagenturen: "Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der größten Geld-Zurück-Aktion in ihrer Geschichte", sagt er.
Alle Bewilligungen von Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem vergangenen Jahr, die in das neue Jahr hinreichten, müssten nun überprüft werden. Die bewilligten Leistungen müssten um 20 Euro pro Kind reduziert werden, sagte Schröder, Chef des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe.
Kosten noch unklar
"Da die Leistungen zum Lebensunterhalt monatlich im Voraus überwiesen werden, müssen bereits ausgezahlte Leistungen für Januar 2010 zurückgefordert werden." Davon betroffen seien wohl mehr als eine Million Hartz-IV-Haushalte, schätzt Schröder.
Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestätigte das Problem. Die betroffenen Hartz IV-Familien erhalten einen Rückforderungsbescheid, sagte eine Sprecherin am Freitag.
Ob die Familien das Geld zurückzahlen müssen oder eine Verrechnung mit der nächsten Zahlung der Arbeitsagenturen erfolgt, konnte sie auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung nicht sagen.
Unklar blieb zunächst auch, wie viele Hartz-IV-Empfänger betroffen sind und welche Verwaltungskosten für die Arbeitsagenturen entstehen.
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und zwar in zweierlei Hinsicht:
1. Der Arbeitsaufwand zur Rückforderung frisst die vereinnahmten Beträge doch fast wieder auf.
2. Wie kann so etwas überhaupt passieren? Jedes ISO zertifizierte Unternehmen muss sich über die Qualität seiner Prozesse Gedanken machen, sie fortlaufend anpassen und kontrollieren. Auf öffentliche Verwaltungen scheint das nicht Anwendung zu finden. Diese Behauptung kann man aber auch auf zahlreiche andere Abläufe in der öffentlichen Verwaltung beziehen.
die armen kinder eine schande und dann wieder abziehen,nach dem motto 20euro verlieren und wiederfinden sind 40 euro danach in den spiegel halten sind 80 euro,ist schon ne verueckte politgesellschaft.
Schon wieder Geld und Zeitverschwendung!!
Immer schön auf die Kleinen.. das IHNEN auch ja nicht zu "viel" abgegeben wird..
Wie ich DIESEN Bürokraten-Staat hasse...
Wenn das Kindergeld so hoch wäre wie die ALG-II Leistungen für ein Kind könnte ich Ihren Einwand verstehen. So lange allerdings typisch 260 bis 340 (Kleinkind incl. anteiliger Miete und Nebenkosten bis Jugendlicher) mittels ALG-II bezahlt werden und dem Arbeitnehmer "lediglich" 180 Kindergeld ohne Mietzuschuss gezahlt werden verbuch ich den Spruch unter "allgemeinem Gejammer". Selbst Beamte bekommen pro Kind typisch 100 Zuschuss _zusätzlich_ zum Kindergeld, ab dem dritten sogar 250.
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