EnBW-Deal war verfassungswidrig:Schallende Ohrfeige für Mappus

Für den baden-württembergischen Ex-Regierungschef Mappus ist das Urteil eine Schlappe: Der Einstieg des Landes beim Energieversorger EnBW war verfassungswidrig, entschied der Stuttgarter Staatsgerichtshof. Mappus hätte den Landtag früher informieren müssen. In Bedrängnis gerät nun aber ein anderer.

Der Einstieg der alten baden-württembergischen Landesregierung beim Energieversorger EnBW war verfassungswidrig. Dies hat der Staatsgerichtshof in Stuttgart entschieden.

Der Staatsgerichtshof Stuttgart hat entschieden, dass der Einstieg der alten baden-württembergischen Landesregierung beim Energieversorger EnBW verfassungswidrig war. (Foto: dpa)

Die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne, die heute selbst regieren, hatten geklagt - und jetzt Recht bekommen. Die damalige Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz. Das Budgetrecht des Parlaments sei ein "Kernelement der Gewaltenteilung".

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte 2010 für 4,7 Milliarden Euro vom französischen Energieversorger EdF 45 Prozent an der EnBW gekauft - den Landtag darüber aber erst später informiert. Der damalige Regierungschef Mappus berief sich auf einen Notstand. Eine vorzeitige Information des Parlaments hätte das Geschäft seiner Ansicht nach gefährdet.

Durch den kurz nach dem Rückkauf beschlossenen Atomausstieg hat die EnBW deutlich an Wert verloren. Statt die erhofften Dividenden an das Land zu zahlen, braucht die Nummer vier unter den deutschen Versorgern zusätzliches Kapital, um die Energiewende zu finanzieren.

Am Kauf der EnBW-Aktien ändert sich durch das Urteil nichts, aber der heutige Landtagspräsident Stächele gerät nun in Bedrängnis. Die parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und Grünen forderten Stächele aufgrund seiner Rolle als damaliger Finanzminister zum Rücktritt auf. "Wir erwarten, dass Herr Stächele von seinem Amt als Landtagspräsident zurücktritt", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Ullrich Sckerl. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Andreas Stoch, ergänzte, Stächele könne als Hüter der Parlamentsrechte nach diesem Urteil diese Aufgabe nicht mehr glaubhaft wahrnehmen.

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