Bundesrechnungshof:Rechnungshof kritisiert Jobcenter

Agentur für Arbeit Thüringen

Oft sei die Arbeit der Jobcenter nicht effizient, kritisiert der Bundesrechnungshof.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Die Betreuung der mehr als 1,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher sei deutlich verbesserungsbedürftig, finden die Prüfer. Viele Förderprogramme seien "nur zufällig erfolgreich".

Von Thomas Öchsner, Berlin

Mehr als 1,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. In den Jobcentern wird deshalb viel Geld investiert, um diese Menschen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Sie werden weitergebildet, sollen sich mit Ein-Euro-Jobs an einen normalen Arbeitsrhythmus gewöhnen oder nehmen an bestimmten Eingliederungsprogrammen teil. Doch was kommt dann?

Im Idealfall sollen sie danach eine Arbeit finden. Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind deshalb angehalten, mit den Teilnehmern an solchen Programmen Gespräche zu führen, ihr Bewerberprofil zu ergänzen und eine Strategie für die Jobsuche zu finden. "Absolventenmanagement" nennt das die Bundesagentur für Arbeit (BA). Doch genau das funktioniert oft nicht gut. So sieht es der Bundesrechnungshof (BRH) in einem Prüfbericht, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin wird festgestellt, dass die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, "noch deutlich verbesserungsbedürftig" sei.

Dem Prüfbericht zufolge sind die Förderprogramme "oft nur zufällig erfolgreich". Werden die Ergebnisse daraus nicht berücksichtigt, blieben die "mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos". Die Mängel seien "ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben". Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, spricht von "verschwendetem Geld". Laut BRH kosten die Maßnahmen pro Teilnehmer im Durchschnitt zwischen fast 700 Euro (Ein-Euro-Job) und knapp 6000 Euro (Weiterbildung).

Arbeitsagentur hatte 2014 bereits Mängel festgestellt

Die amtlichen Kontrolleure hatten Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der BA und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: In 39 Prozent der Fälle wurden die Ergebnisse der Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert. Die Fachkräfte in den Jobcentern hätten dabei zentrale Vorgaben der BA oder interne Weisungen der Kommunen missachtet. Kritisch merken die Prüfer dazu an: Werde in den Jobcentern der Wissenszuwachs durch die Maßnahmen ignoriert, könne sich dies "negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken".

Als Beispiel wird eine Frau genannt, die sich zur Kauffrau im Einzelhandel weiterbilden ließ. Die Abschlussprüfung bestand sie mit sehr gut. Trotzdem veränderte das Jobcenter ihr Bewerberprofil nicht. "Es führte die Leistungsberechtigte weiter als Verkaufshilfe", stellen die Prüfer fest.

In dem Bericht wird außerdem kritisiert, dass bei gut jedem dritten Fall der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden sei, die Strategie für eine Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. So wurde in vielen Fällen vor Programmende nicht mit den Teilnehmern darüber geredet, wie es weitergehen könnte. Die Bundesagentur für Arbeit hatte bei einer internen Untersuchung im Jahr 2014 ebenfalls bereits Mängel beim Absolventenmanagement festgestellt.

Offen blieb in dem Bericht des Bundesrechnungshofs, in wie weit die Arbeitsüberlastung, die hohe Fluktuation und die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern zu den genannten Defiziten führen. Stattdessen stellen die Prüfer die Frage, ob es in den Jobcentern für die Führungskräfte genug Anreize gibt, diese Aspekte der Vermittlungsarbeit "stärker als bislang in den Blick zu nehmen".

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