SZ: Normalerweise kämpfen in Tarifkonflikten Menschen für ihre unmittelbaren Interessen. Beim Flashmob aber kann jeder mitmachen: Gewerkschafter, Freunde, Tanten.

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Schmidt: Bei jedem Arbeitskampf sind Dritte beteiligt. Zur Kundgebung bei einem Warnstreik kommen doch auch Menschen von überall her, damit die Gewerkschaft Stärke demonstrieren kann.

SZ: Können wir uns darauf einigen, dass Ihre Entscheidung zumindest zur Eskalation von Arbeitskämpfen beiträgt?

Schmidt: Das kann ich nicht nachvollziehen. Wir verlangen, dass sich die Gewerkschaft immer deutlich als Veranstalter einer Aktion zu erkennen gibt. Und sie muss immer in der Lage sein, sie zu steuern. Hier hatte Verdi 40 bis 50 Teilnehmer zusammengetrommelt, und die hatte sie im Griff. Hätte die Gewerkschaft hingegen einen Aufruf ins Internet gestellt und allgemein zum Rewe an den Berliner Ostbahnhof gerufen, hätte man diese Steuerbarkeit wohl nicht mehr annehmen dürfen.

SZ: Würden Sie auch Betriebsbesetzungen wie in Frankreich erlauben?

Schmidt: Wer das befürchtet, sollte das Urteil mal lesen. Da steht, dass Aktionen nicht angemessen sind, wenn sie Leben, Freiheit, Gesundheit und Eigentum verletzen. Muss ich noch deutlicher werden?

SZ: Vor zwei Jahren haben Sie Solidaritätsstreiks genehmigt. Drucker hatten damals den Streik von Zeitungsredakteuren in einer anderen Tochterfirma ihres Konzerns unterstützt. Die Arbeitgeber sagen, auch dies sei ein Instrument, gegen das sich der Angegriffene nicht wehren könne - weil an ihn ja keine Forderungen gestellt werden, die er erfüllen könnte.

Schmidt: Das ist doch nicht die Frage, um die es geht. Zu klären war etwas anderes: Ging es bei dem Streik in der Druckerei objektiv darum, einen legitimen anderen Arbeitskampf zu unterstützen? Oder wollten die Drucker Forderungen für sich durchsetzen, obwohl sie, was dies betrifft, in der Friedenspflicht waren? Wenn das Ziel eines Arbeitskampfs zulässig ist, müssen die Konfliktparteien in der Wahl ihrer Mittel weitgehend frei sein.

SZ: Es ging hier tatsächlich um Unterstützung.

Schmidt: Verdi wollte, dass der Arbeitgeber der Druckerei auf den Zeitungsverlag einwirkt, den Konflikt zu beenden. Und zwischen diesen Arbeitgebern eines Konzerns bestehen enge Verflechtungen. Ein Unterstützungsstreik von Werftarbeitern in Hamburg für Küchenhilfen in München wäre dagegen kaum zulässig.

SZ: Haben Sie den Flashmob im Einzelhandel auch deshalb erlaubt, weil angelernte Verkäuferinnen nicht die Kampfkraft von Facharbeitern in der Metallindustrie haben?

Schmidt: Die Gegebenheiten für einen Arbeitskampf sind von Branche zu Branche verschieden und verändern sich laufend. Das produziert neue Kampfformen und -taktiken. Dagegen sind Arbeitgeber in den vergangenen Jahren vorgegangen und wollten grundsätzliche Verbote erreichen: Flashmobs, Unterstützungsstreiks und auch Sozialpläne auf der Basis von Tarifverträgen. Sie fanden, Betriebsvereinbarungen reichten dazu aus. Aber hier grundsätzlich "geht gar nicht" zu sagen, das wäre von der Verfassung nicht gedeckt. Im Übrigen geht es im Arbeitskampfrecht immer darum, beide Seiten gleich stark zu halten. Denn immer dort, wo diese Parität nicht besteht, kommt bald der Ruf nach dem Staat. Tarifautonomie heißt aber, dass der Staat sich aus den Konflikten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern heraushalten soll.

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