Kurioser Arbeitskampf:Flashmobs vor den höchsten Richtern

Das Bundesarbeitsgericht genehmigte Flashmobs als Mittel im Arbeitskampf. Für den Einzelhandelsverband ist das nicht akzeptabel - er ruft das Verfassungsgericht an.

Auch Gewerkschaftler gehen mit der Zeit. Im Dezember 2007 hat Verdi einen Arbeitskampf in der Filiale eines Einzelhändlers organisiert - und zwar mit einer Flashmob-Aktion. Dabei blockierten etwa 40 Personen das Geschäft.

Verdi, Foto: dpa

Sind Flashmobs als Mittel im Arbeitskampf zulässig? Verdi sagt ja, die Einzelhändler sind dagegen. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(Foto: Foto: dpa)

Der Flashmob ließ volle Einkaufswagen zurück und bildete lange Warteschlangen an den Kassen, wo dann lediglich Artikel für minimale Beträge gekauft wurden. Für den Händler bedeutete das viel Arbeit, denn schließlich mussten die Artikel zurückgeräumt werden. Doch das Bundesarbeitsgericht hielt derartige Aktionen für zulässig.

Jetzt ruft der Einzelhandel wegen der Flashmob-Aktionen das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, an. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften durch das massenhafte Zurücklassen vollbeladener Einkaufswagen oder eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument einer Tarifauseinandersetzung, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE).

Hausverbot als letztes Mittel

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Einzelhändlern damals empfohlen, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.

Nach Auffassung des HDE würde dies zu unhaltbaren Zuständen führen. "Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden", erklärte der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris.

Das Wort "Arbeitskampf" bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürften und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten. "Eine solche Rechtsentwicklung wollen und werden wir im Einzelhandel nicht akzeptieren."

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