Altersarmut:Jobcenter zwingen Hartz-IV-Empfänger in die Rente

Pensionäre

Wer vorzeitig in Rente geht, muss finanzielle Einbußen hinnehmen. Gerade für viele Hartz-IV-Empfänger ist aber oft schon ein Minus von wenigen Euro im Monatr kaum zu verkraften.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Die Bundesagentur für Arbeit schickt eine wachsende Zahl von älteren Langzeitarbeitslosen zwangsweise vorzeitig in Rente.
  • Für viele Betroffene sind vor allem die finanziellen Einbußen durch die Frühverrentung ein großes Problem.

Von Kristiana Ludwig, Potsdam

Am Ende ist es für Jutta Helm eine Frage der Verhältnisse. Für andere Leute sind zehn Euro vielleicht eine Kleinigkeit. Doch wenn sie von ihrem Hartz-IV-Satz alle Rechnungen für ihr Leben am Rande von Potsdam bezahlt hat, bleiben ihr höchstens 150 Euro für einen Monat. Pullover kauft sie per Ratenzahlung beim Versandhaus. Im Supermarkt deckt sie sich mit Angeboten für 14 Tage ein. Helm ist 65 Jahre alt, und das Jobcenter hat für sie die Rente beantragt - knapp sieben Monate zu früh. Deshalb wird sie für den Rest ihres Lebens auf zehn Euro pro Monat verzichten müssen.

Die Bundesagentur für Arbeit schickt immer mehr Langzeitarbeitslose vorzeitig in Rente. Das legt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken nahe, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Während im Jahr 2008 rund 10 000 63-Jährige aus dem Hartz-IV-Bezug ausschieden, waren es 2015 knapp 39 000 Menschen in diesem Alter. Im selben Jahr wurden aber nur 1745 Hartz-IV-Empfänger mit 63 in Arbeit vermittelt. Für wie viele Hartz-IV-Empfänger ein Jobcenter den Rentenantrag gestellt hat, darüber führt die Arbeitsagentur keine Statistik.

Auch wenn sich einige ältere Arbeitslose selbst dazu entscheiden, früher in Rente zu gehen und dafür Abschläge in Kauf zu nehmen, sei die Praxis der "Zwangsverrentung" durch Jobcenter gerade im vergangen Jahr gestiegen, sagt der Berliner Arbeitslosenberater Markus Wahle. Üblicherweise melde ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur die betroffenen Arbeitslosen bei der Deutschen Rentenversicherung und fordere sie gleichzeitig auf, ihren Rentenantrag zu stellen. Sobald sie das Formular bei der Kasse einreichen, werde die Rente rückwirkend bewilligt. Mit jedem Monat Abstand zum normalen Rentenalter reduziert sich ihre spätere Alterssicherung um 0,3 Prozent.

Keine Anträge, wenn Bedürftigkeit droht

"Auch wenn die Beträge gering sind", sagt Arbeitslosenberater Wahle, "sie machen oft den Unterschied aus, ob ein Rentner später zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sein wird oder nicht." Im Vorschlag einer Koalitionsarbeitsgruppe für "flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand" steht deshalb, dass Jobcenter künftig keine Rentenanträge mehr stellen dürfen, wenn die Abschläge beim Rentner später eine Bedürftigkeit verursachen. Einen weiteren Reformvorschlag, nach dem Jobcenter die Arbeitslosen mit Geldkürzungen drängen könnten, an ihrer eigenen Verrentung mitzuwirken, nahm die Koalition wieder zurück.

Zwar wären durch eine solche Änderung viele ältere Arbeitslose vor zwangsweisen Abschlägen in der Rente geschützt. Doch der rentenpolitische Sprecher der LinksFraktion, Matthias W. Birkwald, sagt, dass auch nach der Reform vor allem Menschen in Ostdeutschland von einer Zwangsverrentung betroffen wären. Hier lägen die Bruttorenten häufiger als im Westen bei rund 1000 Euro und darüber. Damit fielen sie nicht unter die neue Ausnahmeregelung und müssten sich die Rente durch das Jobcenter gefallen lassen. Birkwald nennt die Maßnahme "unwürdig". Man erlaube den Jobcentern, "sich ihrer gesetzlichen Pflicht zur besonderen Förderung und Eingliederung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu entziehen".

Das Problem: Es fehlen Jobs für ältere Menschen

Für Berater Markus Wahle sieht die Realität jedoch anders aus. Der Arbeitsmarkt gebe de facto kaum Stellen für ältere Menschen her. Das zeigt auch die Biografie von Jutta Helm. In der DDR arbeitete sie in Fabriken und als Sekretärin. Nach der Wende eröffnete ihr Mann eine Gerüstbaufirma. Elf Jahre lang saß sie in seinem Büro, geringfügig beschäftigt. Doch seit 2003 Firma und Ehe scheiterten, hangelt sich Helm von einem Ein-Euro-Job zum nächsten. In der Grundschule, im Kindergarten, im Pflegeheim. Blätter harken und Kaffee kochen - eine Stelle fand sie nie wieder.

Vor der Einführung von Hartz IV konnten sich Arbeitslose ab ihrem 58. Lebensjahr aus der Vermittlungsdatei streichen lassen. Im Jahr 2008 lief diese Regelung aus, ältere Arbeitslosen sollen nun aktiviert werden. Jutta Helm hat noch im Juni, einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag, ein Arbeitsangebot vom Jobcenter bekommen. Zwei Monate zuvor hatte dieselbe Behörde bereits ihre Rente beantragt. Sie könne in einer Zahnarztpraxis Gerätschaften sterilisieren, schlug man ihr vor. Helm rief in der Praxis an, die Zahnärzte reagierten überrascht: Allein die Ausbildung koste mehr Zeit, als sie noch bis zum Ruhestand habe. "Ich kann mich ja nicht jünger machen", sagt Jutta Helm. Sie hat Widerspruch eingelegt, erfolglos, und klagt jetzt vor einem Sozialgericht. Sie will ihre zehn Euro zurück.

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