EU-Gericht kippt Fußball-Exklusivvermarktung:Pay-TV-Markt muss neu geregelt werden

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Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Finanzierung des Profifußballs - und droht, das bestehende Pay-TV-Konzept zu kippen: Die Exklusivvermarktung von Fernsehrechten im Profifußball verstößt gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen.

Die Exklusivvermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Neuordnung des europäischen TV-Rechts? Laut Gericht verstößt die derzeitige Exklusivregelung gegen das EU-Recht. (Foto: dpa)

Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf den deutschen und europäischen Fernsehmarkt haben. Unter anderem könnte der Pay-TV-Sender Sky seine Exklusivrechte für Fußballübertragungen in Deutschland verlieren. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.

Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet vorab "gefährliche Zeiten" für den Profifußball. Die Preise für nationale Übertragungsrechte dürften nun gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Auslöser des Rechtsstreits war der Fall Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte.

Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr.

Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste.

© dpa/sid/dapd/ebc/woja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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