Steuerfall Uli Hoeneß:Staatsanwaltschaft will nichts von einer milden Strafe wissen

Die Staatsanwaltschaft München hat dementiert, sich auf eine milde Strafe im Fall Uli Hoeneß festgelegt zu haben. Medien hatten berichtet, dass die Staatsanwälte lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe für den FC-Bayern-Präsidenten beantragen werden.

Bayern-Präsident Uli Hoeneß am 24. Juli 2013 beim Testspiel gegen den FC Barcelona in der Allianz Arena. (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Steuerfall Uli Hoeneß Medienberichte zurückgewiesen, wonach sie eine zweijährige Bewährungsstrafe für Bayern Münchens Vereinschef beantragen werde. Es sei "falsch", dass sich die Staatsanwaltschaft für den Fall der Eröffnung eines Hauptverfahrens "bereits auf ein konkretes Strafmaß festgelegt hat", teilte die Behörde am Montag mit.

Nach Informationen des Spiegel soll Hoeneß auf ein "mildes Urteil" hoffen können. Die Staatsanwaltschaft "scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen", hatte das Nachrichtenmagazin zuletzt geschrieben. Angeblich soll Hoeneß davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil der Steuerschuld soll nach Spiegel-Angaben unterhalb einer für Hoeneß wichtigen finanziellen Grenze liegen.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass erst bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll. Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen Anklage gegen Hoeneß erhoben.

Fall Hoeneß
:Streit über eine Selbstanzeige

Reichte Bayern-Boss Uli Hoeneß die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung freiwillig ein? Oder wähnte er sich bereits entdeckt? Seine Verteidiger fechten Letzteres an - vergeblich. Die Strafverfolger legen offenkundig großen Wert darauf, Prominente nicht besser zu behandeln als alle anderen.

Von Hans Leyendecker

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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