Reiseurteil zu Kreuzfahrten:Zu dunkel für den Panamakanal

Ein Schiff erreicht bei Sonnenuntergang die Miraflores-Schleuse im Panamakanal.

Ein Schiff erreicht bei Sonnenuntergang die Miraflores-Schleuse im Panamakanal.

(Foto: Reuters)

Die Durchquerung des "achten Weltwunders" wurde als Höhepunkt der Kreuzfahrt angepriesen. Doch dann sehen die Passagiere im Panamakanal schwarz.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Durchfahrt des Panama-Kanals zählt unter Reisenden zu den schönsten Erlebnissen einer Mittelamerika-Kreuzfahrt. Ein Münchner Touristikunternehmen muss nun Schadensersatz an einen klagenden Passagier bezahlen, weil dieses speziell angepriesene Highlight der Schiffstour überwiegend in der Nacht stattgefunden hatte. Dass deswegen gleich die ganze 8123 Euro teure Reise "vertane Urlaubszeit" gewesen sei, wie der Tourist behauptete, wollte die Münchner Amtsrichterin jedoch nicht akzeptieren.

Der schimmernde Gatunsee und urwaldbedeckte Hügel sowie Schleusen, die als Meisterleistung der Ingenieurskunst gelten: Der oft als "achtes Weltwunder" gefeierte Panamakanal wurde in dem Prospekt des Münchner Reiseveranstalters nicht grundlos als "Highlight" deklariert. Deshalb sollte das Schiff ausdrücklich auch schon am frühen Morgen zur Durchfahrt starten.

Tatsächlich fand die Einfahrt in den Kanal aber erst statt, als die Sonne schon langsam unterging. Der enttäuschte Tourist verlangte deshalb die Hälfte des Reisepreises zurück.

Die Tourismus GmbH hatte dieses Ansinnen abgelehnt und lediglich 400 Euro erstattet. Der Kunde reichte daraufhin die Klage ein. Die Amtsrichterin verurteilte das Reiseunternehmen nun zur Erstattung von weiteren 1224 Euro: "Die Schiffsreise war mangelhaft", sagte sie, da der Kanal nicht wie vertraglich vereinbart gänzlich tagsüber passiert wurde. "Dass die Schleusen hell beleuchtet waren, ist in keiner Weise vergleichbar mit einer Tagesdurchfahrt, da für das Erlebnis der Durchquerung des Panama-Kanals insbesondere die Natur am Ufer entscheidend ist und nicht die Ansicht der beleuchteten Schleusen."

In seinem Firmenkatalog hatte das Unternehmen selbst die Durchfahrt des Panama-Kanals als besonderen Höhepunkt der Reise angepriesen. Die Richterin hielt dennoch eine Minderungsquote von nur 20 Prozent für angemessen. Denn auch die anderen Elemente der Reise müssten in ihrer Bedeutung bewertet werden, sagte sie in ihrer Entscheidung.

Trotz dieses Mangels sei die Reise insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt worden. Immerhin habe der Veranstalter seinen Kunden die Küsten Panamas und Costa Ricas mit all ihren kulturellen Hintergründen und vielen interessanten Orten geboten.

Das Urteil (Az.: 182 C 15953/13) ist rechtskräftig.

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