EuGH-Urteil zur Online-Buchung:Voreinstellungen sind unerwünscht

Reisevermittler dürfen ihren Online-Kunden bei der Flugbuchung keine Reiserücktrittsversicherung unterschieben, die diese gar nicht wollen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Worauf Fluggäste bei der Online-Buchung achten sollten, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Der Ticketpreis klang verlockend günstig, das Online-Buchen ging problemlos und schnell. Die böse Überraschung kam zum Schluss. Der tatsächliche Ticketpreis war viel höher als gedacht, weil der Reise-Vermittler eine Reiserücktrittsversicherung im Buchungsformular voreingestellt hatte - dabei wollte der Fluggast eine solche gar nicht. Diese gängige Praxis ist seit heute nicht mehr erlaubt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem entsprechenden Urteil die Rechte der Kunden gestärkt.

Im konkreten Fall hatte eine deutsche Verbraucherschutzvereinigung gegen den Vermittler ebookers.com geklagt. Dieser schließt bei Ticketbuchungen automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein. Bisher mussten die Kunden die Versicherung selbständig wegklicken (Opt-out). Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Verfahren den Fluglinien untersagt. Erlaubt ist nur, dass entsprechende Leistungen angeboten, aber vom Kunden selbst angeklickt werden müssen (Opt-in). Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen (Rechtssache C-112/11).

Wie Passagiere sich vor unerwünschten Zusatzkosten schützen können

[] Um sich beim Online-Kauf von Flugtickets vor versteckten Zusatzkosten zu schützen, sollten Nutzer jeden Buchungsschritt genau kontrollieren. "Man muss immer damit rechnen, dass Zusatzleistungen vorausgewählt sind", warnt Reiserechtsexperte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

[] Tückisch ist, dass es bei vielen Anbietern so aussieht, als öffne sich mit dem nächsten Klick noch eine Seite im Buchungsprozess. "Dabei ist man in Wirklichkeit schon am Ende", erklärt Gollner. Nutzer sollten deshalb auf Buttons wie "Reservieren", "Jetzt buchen" oder "Buchen und weiter" achten. Diese Formulierungen könnten darauf hinweisen, dass mit dem nächsten Klick bereits der Kaufvertrag zustande kommt. "Darauf muss man sehr aufpassen."

[] Das große Problem sei die Vielfalt der Seitengestaltung, sagt Gollner. Denn der Buchungsprozess - also die Eingabe der persönlichen Daten und aller sonstiger Angaben zum Flug - sieht je nach Anbieter anders aus. "Der Nutzer muss sich jedes Mal individuell auf das Layout einstellen. Da gibt es keine Vereinheitlichung."

[] Gollner rät, nach dem Ticketkauf immer die Bestätigungs-Email des Reiseanbieters zu prüfen. "Eine überraschende Buchung von Leistungen kann auch bei seriösen Unternehmen durch einen Softwarefehler passiert sein." Dann sollte der Nutzer die Firma direkt kontaktieren.

Hat der Reisende jedoch aus mangelnder Vorsicht eine Versicherung dazugebucht, die er nicht wollte, wird es mühsam: In solchen Fällen entscheidet Gollner zufolge das Gericht. Zukünftig sollen Verbraucher mehr Schutz vor versteckten Kosten genießen: Ab dem 1. August tritt eine neue gesetzliche Regelung zur sogenannten Button-Lösung in Kraft. Dann müssen Onlinehändler eindeutig kennzeichnen, wenn ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht.

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