Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger: Das Arbeitsministerium erwägt, den Wohnungsanspruch von Hartz-IV-Empfängern zu verringern. Auch an anderen Stellen soll gekürzt werden. Die Opposition kritisiert die Pläne als "unsozial und unvernünftig".
Ein Plan mit gewaltigem sozialen Sprengstoff: Die Kommunen sollen künftig darüber entscheiden dürfen, wie Hartz-IV-Empfänger wohnen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Freitag in Berlin entsprechende Erwägungen, über die die Financial Times Deutschland berichtet hatte.
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Triste Betonwüste in Meschenich bei Köln: Wer hier wohnt, hat keine andere Wahl. Nur wer hier als Hartz-IV-Empfänger in einer 45-Quadratmeter-Wohnung lebt, dem könnte es aus Sicht der Behörden bald zu gut gehen. (© dpa)
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Eine Arbeitsgruppe im Ministerium habe vorgeschlagen, die gegenwärtige individuelle Berechnung, welche Mietkosten erstattet werden, durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen. "Die Voraussetzungen der Mietkosten sind sicher ganz unterschiedlich in der Innenstadt von München oder in der Uckermark", sagte der Sprecher. Die klammen Kommunen sollten daher selbst entscheiden, bis zu welcher Größe sie die Miete übernehmen.
Wie die Financial Times Deutschland berichtete, könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt ein Richtwert von 45 Quadratmetern. Die Kürzungen bei den Wohnzuschüssen sollen die Kommunen finanziell entlasten, könnten aber in vielen Regionen dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger in kleinere Wohnungen ziehen müssen.
"In Ballungszentren könnte weniger Wohnraum angemessen sein, weil Niedrigverdiener sich dort auch weniger leisten können", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums der Nachrichtenagentur DAPD. Es gehe nicht primär darum, Kosten zu sparen, sondern darum, die Verwaltung transparenter zu machen und die Gerichte zu entlasten. Die Sprecherin schränkte aber ein, dass es sich nur um einen "Diskussionsentwurf" handle.
Statt zu einer Entlastung der Gerichte könnte der Entwurf eine neue Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern anstoßen. Bisher schreibt den Angaben zufolge ein Gesetz nur vage vor, dass "angemessene" Unterkunftskosten erstattet werden müssen. Darüber wird ständig vor Sozialgerichten gestritten.
Bei Kommunen, Sozialverbänden und Oppositionsparteien stießen die Erwägungen des Ministeriums, den Wohnungsanspruch zu kürzen, auf Kritik. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Olaf Scholz sagte der WAZ-Gruppe, die Pläne seien "unsozial und unvernünftig". Die Linke warf der Bundesregierung vor, sie plane "eine Entlastung der Kommunalhaushalte auf Kosten der Ärmsten".
"Alle Sparpläne der schwarz-gelben Bundesregierung belasten einseitig Hartz-IV-Familien, arbeitslose, ältere sowie behinderte und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen", kritisierte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Der Sozialverband Volkssolidarität warf der Bundesregierung vor, sie setze ihre Sparpolitik mit "sozialer Schieflage" fort. Bundesgeschäftsführer Bernd Niederland warnte davor, den Grundsatz der Menschenwürde beim Wohnbedarf armer Menschen aufzugeben.
Laut Financial Times Deutschland ist die Idee, die Mietkosten zu senken, nur einer von vielen Vorschlägen, um die klammen Kommunen zu entlasten. Die "Arbeitsgruppe Standards" habe in ihrem Zwischenbericht zahlreiche weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Was von den mehr als 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen - neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.
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(sueddeutsche.de/dapd/AFP/dpa/woja/mati)
Reiseknigge: Türkei
Also gemäß der aktuellen Rechtslage hat der einzelne Hartz IV-Empfänger einen Wohnbedarf von max. 50 qm, wohnt er in seiner eigenen und abbezahlten Eigentumswohnung liegt die Grenze bei 85 qm, da muß die ARGE das "Wohngeld" leisten.
Liegt die aktuelle Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung darüber, so fällt er ins Sozialwohnungsrecht, hier liegt die Grenze bei 45 qm. Zur Miete/qm eine Reduzierung par ordre du Mufti, funktioniert nicht weil der Wohnungsbestand das nur sehr beschränkt hergeben wird.
Sozialwohnungen, so sie noch gebaut werden, werden in den jeweiligen Maximalgrößen gebaut. Die Mietpreise sind lediglich 20-30% niedriger als die Marktmieten.
Das Problem ist doch auch, dass sich das mit der Quadratmeterreduzierung nicht nachvollziehen lässt.
Die "erlaubte" Wohnungsgröße berechnet sich ja aus der Maximalgröße und einem Quadratmeterpreis, der sich angeblich am unteren Ende des mittleren Preissegments des lokalen Wohnungsmarktes orientiert. Praktisch ist der Quadratmeterpreis aber nicht nachzuvollziehen, oder um es mit den Worten meines Vaters zu sagen, als ich mir interessehalber mal die entsprechenden Informationen zuschicken ließ: "Wer vermietet denn zu solchen Preisen?"
Das heißt: Normalerweise müssen SGB-II-Empfänger sowieso in Wohnungen einziehen, die kleiner sind als die Maximalgröße (die jetzt evtl auf 25 m² runtergesetzt werden soll). Oder eben in die berüchtigten Hartz-IV-Ghettos oder -Silos. Was von vielen kurzfristig Betroffenen (Hochschulabgänger, nicht übernommene Lehrlinge, entlassene Mittelschichtler um die 50) nicht gewünscht wird.
Ich empfehle jedem, der über "Hartz-IV-Empfänger" herzieht, sich mal genau damit zu befassen, welche Leute denn tatsächlich Hartz IV beziehen müssen (das sind nämlich nur in Ausnahmefällen die in den Medien so beliebten prekariösen Arbeitsverweigerer).
Und wie leicht man selbst in diese Lage kommen kann.
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Ach ja-es lebe das "Sommerloch" ;-) Im Übrigen gibt es z.B. in Berlin kaum 25 qm Wohnungen und wenn, dann sind es meist City-Appartements, die schnell das Doppelte kosten als der jetzige H4-Regelsatz vorsieht. Wenn man solche Sparvorschläge macht, sollte man erst nachdenken, ob diese überhaupt realisierbar sind. Dennoch ist dieser Trend, den Ärmsten noch mehr wegzunehmen, äußerst bedenklich und gefährdet den "sozialen Frieden". Wen wundert es eigentlich noch, dass solche Vorschläge meist aus dem „Wirtschaftsflügel der CDU / FDP kommen? Ähnlich wie der neueste Vorschlag, die Renten künftig wieder abzusenken. Das sind doch (meist) alles Menschen, die ihr „Scherflein“ schon längst ins „Trockene“ gebracht haben und jeglichen Bezug zur realen Lebenswelt der Bevölkerung verloren haben – das könnte man wenigstens annehmen, wenn man so manche Gesetzesentwürfe und Ausführungsvorschriften betrachtet. Man möchte also geschätzte 4-8 Millionen ALG II Empfänger in 25qm „Wohnungen“ unterbringen? Vielleicht soll diese „Maßnahme“ ja auch die Bauwirtschaft ankurbeln ;-).Billiger wäre es bestimmt, gleich ganze „Wohnlager“ zu errichten oder H4-Empfänger in ungenutzte Plattenbausiedlungen umzusiedeln;-). Es bleibt abzuwarten, was der Bundesgerichtshof dazu sagt und, ob diese unsäglichen „Ideen“ überhaupt noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das wird dann die „Hausaufgabe“ über die Ferien für unsere Politiker sein.
"Ich wohne auf 45 qm - zu zweit. Als Student kann man sich nicht mehr leisten, das interessiert auch keinen. Platz ist genug, kann mir jemand ernsthaft erklären, warum Hartz-IV-Empfänger mehr Platz brauchen als ich (und zahllose andere Studenten) auf Kosten von allen?"
Sehen Sie, das ist das Problem: Was werden Sie in den ersten Monaten nach Studienabschluss tun?
Sie werden einen Job suchen und auf die Solidargemeinschaft angewiesen sein. Sie werden selbst Hetz-IV-Empfänger sein (außer Ihre Eltern verdienen natürlich zu gut) und neben Bewerbungen auch noch Anträge an die ARGE schreiben.
Sie werden die ersten Monate ohne Einnahmen dastehen.
Also freuen Sie sich lieber, dass man auch als Abritssuchender ein Recht auf menschenwürdiges Leben hat.
Dass das BAFöG zu gering ist und die Berechnung unsozial, das ist nochmal eine ganz andere Sache... ;-)
Paging