Wikileaks-Gründer:Britische Justiz lehnt Aufhebung des Haftbefehls gegen Assange ab

  • Der Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Assange bleibt bestehen. Das hat ein britisches Gericht entschieden.
  • Der Whistleblower sitzt seit fast sechs Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London fest.

Die britische Justiz hält ihren Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht. Ein Gericht in London lehnte am Dienstag einen Antrag von dessen Anwälten ab, den Haftbefehl aufzuheben.

Die Verteidiger hatten argumentiert, dass dem Haftbefehl die Grundlage fehle, weil die schwedischen Behörden ihre Ermittlungen gegen Assange eingestellt hatten. In Schweden war zuvor wegen des Verdachts sexueller Vergehen gegen Assange ermittelt worden. Allerdings wird er in Großbritannien per Haftbefehl gesucht, weil er 2012 gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Der Whistleblower Assange, der in Australien geboren und aufgewachsen ist, hält sich seit mehr als fünf Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Er war 2012 in die Botschaft geflüchtet, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Wie im Januar bekannt wurde, hat Ecuador Assange mittlerweile eingebürgert. Zuvor hatte das Land ihm politisches Asyl gewährt.

Assange fürchtet, bei einem Verlassen des Gebäudes festgenommen und an die USA ausgeliefert zu werden. Seiner Ansicht nach droht ihm dort ein Prozess, bei dem er möglicherweise sogar die Todesstrafe erhielte. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte in den vergangenen Jahren Hunderttausende geheime Dokumente veröffentlicht, unter anderem über das Vorgehen der US-Streitkräfte während der Kriege im Irak und in Afghanistan. Assange zog damit den Zorn der US-Regierung und der Nato auf sich.

© SZ.de/afp/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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