Das Karlsruher Urteil spaltet Politiker, Polizei und Datenschützer. Innenminister de Maizière gibt sich unbeirrt - und will weiter Daten sammeln. Die Reaktionen zum Nachlesen im sueddeutsche.de-Liveticker.
Das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes sind grundgesetzwidrig und nichtig. Allerdings erklärt das höchste deutsche Gericht auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich und ausnahmsweise möglich ist - und erläutert, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann. Verfolgen Sie im sueddeutsche.de-Liveticker, wie Regierung, Opposition und Datenschützer auf das Urteil reagieren.
Ein Urteil, das spaltet: Während Datenschützer zufrieden sind, fürchtet die Polizei um ihre Effektivität. (© Foto: AP)
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Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/AFP/apn/woja)
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"Wenn man das Grundrecht der Bürger auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr nicht aufgeben will, dann ist Datenspeicherung in engen Grenzen in Deutschland und Europa notwendig", sagte Bouffier.
Kann mir einer der rechtskundigen Mitforisten hier erklären, wo denn dieses Grundrecht des Bürgers auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr steht?
Ich dachte immer, dass die Grundrechte vor allem in den Artikeln 1-20 des Grundgesetzes stehen. Dort ist allerdings nichts von Grundrecht auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung zu lesen. Habe ich etwas übersehen, oder hat Herr Innenminister Bouffier schlicht und einfach Schwachsinn von sich gegeben?
..Lesen Sie mal mal meinen Beitrag " Deja Vu..." im selben Thread...vielleicht fällt ihnen ja was auf...
wird den Abmahnagenturen ein Riegel vorgeschoben. Ich finds zum erbrechen, dass Rechtsanwälte Millionen damit machen, Jugendlichen beim Filesharing (dem virtuellen Schulhof) aufzulauern und typisch 500-1500 Euro je Fall zu fordern.
die haben in Hitler und DDR Jahren das Bespitzeln und Hinhängen
mit der Muttermilch eingesogen. Vom kleinen Fliessbandarbeiter
bis zum pseudo-intellektuellen Spiegel Linken. Einfach nur zum K...
Und jetzt ein halbherziges Anti-Spitzel Urteil. Besser als garnichts
Vielleicht kommen auch Sie irgendwann in der Realität, sprich Gegenwart an.
Lange nach dem Krieg waren CDU und CSU von Nazis durchsetzt und auch vor zwanzig Jahren verschwanden viele SEDler in den schwarzen Reihen.
Messen Sie die Menschen an den Taten von heute, setzen sie voraus, dass Menschen lernfähig sind.
Oder wie begründen Sie sonst, dass Leute wie Kohl, Schäuble, Strauß usw. heute noch (bei bestimmten Gruppen) Ansehen genießen?
Paging