Völkermord in Ruanda:Ruander wegen Völkermordes schuldig gesprochen

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  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen ehemaligen Bürgermeister aus Ruanda wegen Völkermordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Dem Mann wird vorgeworfen, während des Völkermordes in Ruanda an einem Massaker mit 400 Toten beteiligt gewesen zu sein.
  • Ein erstes Urteil des OLG vom vergangenen Jahr hatte der BGH wegen zu großer Milde gekippt.

Lebenslänglich wegen Völkermordes

Im zweiten Anlauf hat das Frankfurter Oberlandesgericht einen 58-jährigen Ruander wegen Völkermordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige Bürgermeister Onesphore Rwabukombe musste sich wegen der Teilnahme am "Kirchenmassaker von Kiziguro" im Jahr 1994 verantworten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er als Mittäter für das Massaker verantwortlich sei. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit ausgeschlossen.

Weil der Angeklagte nicht aussagte, mussten die objektiven Umstände bewertet werden, sagte der Vorsitzende Richter, Josef Bill, zur Begründung. Das Massaker, an dem Rwabukombe beteiligt war, sei beispielhaft für die Massaker während des ruandischen Völkermordes gewesen. Mehr als 400 Angehörige der Tutsi, die in einer Kirche in Rwabukombes Heimatort Kiziguro Schutz gesucht hatten, waren am 11. April 1994 von Hutu-Milizen mit Beilen, Hacken, Lanzen und Macheten niedergemetzelt worden. "Es war ein unvorstellbares Blutbad, bei dem der Angeklagte knöcheltief im Blut stehend seine Befehle gab", sagte der Vorsitzende Richter.

Das erste Urteil des OLG hatte der BGH wegen zu großer Milde gekippt

Es ist der erste deutsche Prozess zum Völkermord in Ruanda. Während des Völkermordes wurden innerhalb weniger Monate etwa 800 000 Tutsi und gemäßigte Hutu von Hutu-Extremisten getötet. Unter dem Weltrechtsprinzip kann die deutsche Justiz Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, auch wenn diese im Ausland, von Ausländern und ohne Bezug zu Deutschland begangen wurden. Rwabukombe, der 2002 nach Deutschland gekommen war und jahrelang mit seiner Familie unauffällig in der Nähe von Frankfurt gelebt hatte, wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, weil man befürchtete, er würde dort kein faires Verfahren bekommen.

Im Februar 2014 hatte das Gericht in dem Fall bereits ein Urteil gefällt. Damals erkannte es nur auf Beihilfe zum Völkermord und verurteilte Rwabukombe zu 14 Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof kippte die Entscheidung jedoch wegen zu großer Milde.

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