Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt:Alle Staatsgewalt dem Volke, und zwar sofort

Die Entscheidung über den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalplakt provoziert eine Reihe von Verfassungsklagen. Es geht um die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass der Staat derartige Hoheitsrechte abtritt. Die Richter stehen vor einem Dilemma.

Heribert Prantl

Waren die Klagen schon erfolgreich, bevor sie eingereicht worden sind? Bereits vor Tagen haben Wolfgang Schäuble, Norbert Lammert und Peer Steinbrück erklärt, dass die Grenzen des Grundgesetzes erreicht seien. Wenn man noch mehr Europa, wenn man noch mehr Rechte nach Brüssel übertragen wolle, dann müsse "darüber das deutsche Volk abstimmen". Zumal für Schäuble, den ehemaligen Innenminister und jetzigen Finanzminister, ist dieses Geständnis eine Sensation; es ist die Wandlung vom Saulus zum Paulus; aus einem vehementen Gegner jeden Plebiszits ist ein Befürworter geworden.

60 Jahre Bundesrepublik - Das Grundgesetz

Der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den europäischen Fiskalpakt geht nicht nur an die Grenzen des Grundgesetzes, er geht darüber hinaus.

(Foto: dpa)

Grund ist nicht eine göttliche Eingebung, sondern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alle Parteien, die an diesem Freitag dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und dem europäischen Fiskalpakt zustimmen, ahnen, spüren, wissen: Das geht nicht nur an die Grenzen des Grundgesetzes, das geht darüber hinaus.

Das Verfassungsgericht hat bisher in fast jeder Entscheidung zu europäischen Angelegenheiten gesagt: bis hierher und nicht weiter. Zuletzt, im Urteil zum ersten Rettungsschirm im September 2011, haben die Richter aber eindringlich klargemacht, dass sie es auch so meinen - alle Möglichkeiten, aus dem Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung Souveränitätsrechte für Europa zu schöpfen, seien erschöpft. Aber die Verträge, über die jetzt in Bundestag und Bundesrat abgestimmt wird, schöpfen trotzdem weiter. Eine Phalanx von Verfassungsbeschwerden, Organklagen und Anträgen auf einstweilige Anordnung, die am Freitagabend in Karlsruhe eingereicht werden, versucht das zu unterbinden. Sämtliche Schriftsätze liegen der Süddeutschen Zeitung vor.

Hohe Belastung durch den ESM

Der ESM, Stammkapital 700 Milliarden Euro, belastet Deutschland nach dem Kapitalschlüssel mit 27 Prozent, das entspricht 190 Milliarden Euro, davon müssen 22 Milliarden "eingezahlt" und 168 Milliarden "abrufbar" gehalten werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass einzelne Unterzeichnerstaaten nicht in der Lage sein werden, ihre Anteile zu zahlen und sich also der Anteil Deutschlands am Stammkapital entsprechend erhöhen wird. Ein Organ des ESM, der "Gouverneursrat", kann "jederzeit" mit "angemessener Frist" die Einzahlung der abrufbaren Kapitalanteile verlangen. Der ESM ist eine Zweckgemeinschaft luxemburgischen Rechts, die für ihn handelnden Personen, all seine Organe und Bediensteten, sind völlig immun, können von nichts und niemandem belangt werden. Es gibt weder eine Kontrolle durch die Parlamente noch eine durch die Justiz.

Wie verhält es sich da mit der demokratischen Legitimation? Die 12 015 Verfassungsbeschwerden von "Mehr Demokratie", die an diesem Freitag sogleich nach der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat beim Pförtner des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abgegeben werden, kritisieren einen "kontrollfreien Raum". Entäußert sich der Bundestag ein für allemal seiner Haushaltsautonomie? Die Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler spricht davon, dass die Haftungsrisiken für Deutschland das verantwortbare Ausmaß übersteigen. Der ESM-Vertrag führe in einen Haftungs- und Leistungsautomatismus, der so nicht hingenommen werden könne. Es gebe "nicht den geringsten Zweifel", dass die Ermächtigung, eine umfassende Haftungs- und Transferunion zu installieren, verfassungswidrig ist.

Und was bedeutet es, dass weder im ESM noch im Fiskalpakt Kündigungsvorschriften vorgesehen sind? Die Klagen der Abgeordneten der Linken im Bundestag konstatieren, dass die demokratisch legitimierten deutschen Organe nun nicht mehr "Herr ihrer Entschlüsse" seien.

Das Volk ist der Souverän

Alle Klagen sind von Koryphäen ihres Fachs ausgearbeitet worden. Gauweiler arbeitet, wie schon wiederholt und erfolgreich, mit dem Freiburger Verfassungsordinarius Dietrich Murswiek zusammen. Anders als in früheren Klagen, etwa gegen den Maastricht-Vertrag von 1992/93 (der unter anderem den Euro beschlossen hat) konzentrieren sich die Klagen heute auf demokratische und rechtsstaatliche Aspekte. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Alle Staatsgewalt - auch die Macht, die nach Brüssel abgegeben wird. Sämtliche Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt kulminieren daher in der Feststellung: Nun sei die verfassunggebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks, gefordert. Das deutsche Volk habe im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi (l.), und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi (l.), und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, zeigen zu Beginn einer Fraktionssitzung ihrer Partei die Rote Karte für den 'Fies-Kahlpakt'. 

(Foto: dpa)

Das bedeutet nicht zwingend eine Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Aber, und da sind sich alle Klagen im Ergebnis einig: Mehr Europa sei nur möglich, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. "Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen", heißt es vornehm in der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie", die vom Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin formuliert worden ist.

An dieser Stelle wird es prickelnd. Haben Schäuble und Co nicht schon mehr oder weniger zugesagt, in diesem Sinne tätig zu werden? Nein. Deren plötzliche Hinwendung zur Volksabstimmung ist ein Akt offensivster Vorwärtsverteidigung. Sie soll dem Verfassungsgericht signalisieren: Wir versprechen euch hoch und heilig, dass wir künftig alles so machen, wie ihr das wollt; wir werden in absehbarer Zeit auch eine Volksabstimmung anberaumen - aber noch nicht jetzt. Dieses eine Mal, dieses letzte Mal, müsst ihr die Verträge, im Interesse des Euro und der Europäischen Union, noch einmal durchwinken, weil sonst alles in Schutt und Asche fällt . . . Das etwa ist der Sinn der Schutzschrift, welche die Bundesregierung beim Verfassungsgericht eingereicht hat. Die Gegenposition, die Position der Klagen gegen ESM und Fiskalpakt, ist folgende: Ihr Richter habt doch bisher schon alles mitgetragen und das Grundgesetz ausgepresst bis zum letzten Rest; nun müsst ihr endlich eure eigenen Urteile ernst nehmen.

Alle Klagen gegen ESM und Fiskalpakt sind mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden worden: Dem Bundespräsidenten soll untersagt werden, die Gesetze und Verträge vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache auszufertigen. Der Präsident soll also nicht nur die zwei Wochen bis zur Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz, sondern einige Monate bis zum Urteil zuwarten. So hat es im Jahr 1993, beim Maastricht-Vertrag, auch Bundespräsident Richard von Weizsäcker gehalten. Er ließ nach Eingang der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz erklären, er werde die Ratifikationsurkunde erst unterzeichnen, wenn Karlsruhe in der Hauptsache entschieden habe. Des Weiteren hatte damals die Bundesregierung zugesichert, die Ratifikationsurkunde vorerst nicht zu hinterlegen. Man bezeichnet so etwas in der Verfassungsjuristerei als "Stillhalte-Vereinbarung".

Die Erklärung von Bundespräsident Gauck, "zunächst" nicht zu unterzeichnen, ist kein solches Stillhalteabkommen. Der Schriftsatz Peter Gauweilers an das Gericht erinnert kritisch an Äußerungen Gaucks bei dessen Besuch in Brüssel: Zu einem Zeitpunkt, als für die Parlamentsbeteiligungsrechte noch nicht einmal ein Entwurf vorlag, habe er schon zu erkennen gegeben, dass er den ESM und den Fiskalvertrag für grundgesetzkonform halte; er habe sogar die Prognose abgegeben, dass diese Verträge vor dem Verfassungsgericht Bestand haben werden.

Die Anträge auf einstweilige Anordnung laufen auf das Argument hinaus, es sei Gefahr im Verzug; womöglich unterlaufe der Präsident per Unterschrift doch noch den Rechtsschutz. Schon einmal hat ein Bundespräsident das getan: Horst Köhler im Fall des ersten Rettungsschirms. Er unterschrieb damals sofort - in Kenntnis der Klagen und Anträge in Karlsruhe, auf heftiges Drängen Merkels und der Bundesregierung hin. Am Tag nach der Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat wurde also das Gesetz ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet. Das war am 21. Mai 2010. Zehn Tage später trat Köhler mit sofortiger Wirkung zurück.

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